Biologische Arbeitsstoffe
Abwasser enthält eine Vielzahl von Krankheitserregern, die bei den Beschäftigten zu Erkrankungen führen können.
Zu Infektionsrisiken und wirksamen Schutzmaßnahmen gibt die TRBA 220 „Sicherheit und Gesundheit bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in abwassertechnischen Anlagen“ Hinweise.
Ein wirksamer Schutz ist die Einhaltung der Hygienemaßnahmen. Der Unternehmer muss hierfür die baulichen und organisatorischen Voraussetzungen schaffen, z. B.
- Schwarz-Weiß-Anlagen,
- Stiefelwaschanlagen,
- Handwaschgelegenheiten sowie
- Reinigungs-, Schutz-, Pflege- und Desinfektionsmittel gemäß Hautschutzplan.
Unmittelbaren Kontakt mit Abwasser sollten die Betroffenen durch das Tragen geeigneter Schutzkleidung vermeiden. Zu den weiteren Maßnahmen gehören die arbeitsmedizinische Vorsorge und Beratung der Beschäftigten sowie Impfschutz.
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