Biologische Arbeitsstoffe

Abwasser enthält eine Vielzahl von Krankheitserregern, die bei den Beschäftigten zu Erkrankungen führen können.

Zu Infektionsrisiken und wirksamen Schutzmaßnahmen gibt die TRBA  220 „Sicherheit und Gesundheit bei Tätigkeiten  mit  biologischen Arbeitsstoffen in abwassertechnischen Anlagen“ Hinweise.
Ein wirksamer Schutz ist die Einhaltung der Hygienemaßnahmen. Der Unternehmer muss hierfür die baulichen und organisatorischen Voraussetzungen schaffen, z. B.

  • Schwarz-Weiß-Anlagen,
  • Stiefelwaschanlagen,
  • Handwaschgelegenheiten sowie
  • Reinigungs-, Schutz-, Pflege- und Desinfektionsmittel gemäß Hautschutzplan.


Unmittelbaren  Kontakt   mit   Abwasser sollten die Betroffenen durch das Tragen geeigneter Schutzkleidung vermeiden. Zu  den weiteren Maßnahmen gehören die  arbeitsmedizinische Vorsorge und Beratung der Beschäftigten sowie Impfschutz.

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