Aus Unfällen lernen: Störlichtbogenunfall in einer Pumpstation

Arbeitsauftrag: Ein Elektromonteur wurde wegen eines Notfalls zu einer Pumpstation gerufen. Diese war ausgefallen und laut Wettervorhersage drohten starke Regenfälle. Er verfügte über langjährige Erfahrungen in der Wartung von Pumpstationen. Er unterbrach sofort die Restarbeiten an einer anderen Station, um mit den Reparaturarbeiten in der besagten Pumpstation zu beginnen.

Unfallhergang:
Der Elektromonteur begann zunächst mit der Fehlersuche in der Schaltanlage. Er öffnete die Schaltschranktür für Leistungsschalter auf der Niederspannungsseite und stellte fest, dass sich dieser nicht mehr betätigen ließ. Um den Fehler zu lokalisieren, öffnete er zusätzlich die Tür zur 10 kV-Einspeisung. Trotz der anstehenden Hochspannung legte er einen zweipoligen Spannungsprüfer für Niederspannung an. Es wurde ein Störlichtbogen ausgelöst und der Elektromonteur erlitt schwere Verbrennungen. Der in der Station anwesende Pumpenwärter alarmierte sofort den Rettungsdienst. 


Unfallanalyse:
Vermutlich wollte der Elektromonteur die fünf Sicherheitsregeln ausführen (§ 6 BGV A3). Dazu setzte er allerdings eine völlig ungeeignete Ausrüstung ein. Des Weiteren ignorierte er die ausdrückliche Anweisung, niemals Arbeiten an Hochspannungsanlagen auszuführen. Auch seine langjährige Erfahrung bewahrte ihn nicht vor dieser gravierenden Fehlhandlung.

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