Aus Unfällen lernen: Tödlicher Stromunfall durch Verwechslung

Arbeitsauftrag: An einer 10 kV-Schaltanlage eines Netzbetreibers sollte eine Revision eines Leistungsschalters vorgenommen werden. Der Elektromeister des Netzbetreibers beaufsichtigte den damit beauftragten Elektromonteur bei seinen Arbeiten. Nach Beendigung sollte das Schaltfeld wieder in Betrieb genommen werden.

Unfallhergang:
Nach ordnungsgemäßer Durchführung der fünf Sicherheitsregeln, begann der Elektromonteur an dem Leistungsschalter im Schaltfeld 12 mit den Revisionsarbeiten. Nachdem dieser seinen Auftrag ausgeführt hatte, entfernte der Elektromeister des Netzbetreibers die Arbeitserde und nahm die Warnschilder von der Schaltfeldtür ab. Danach schloss er die Tür des Schaltfeldes ab.  Der Elektromonteur war schon im Begriff, mit seinem Auto das Gelände zu verlassen. Er kehrte noch einmal zurück und erbat von dem Elektromeister den Schlüssel der Schaltfeldtür, um dort etwas nachzuschauen. Irrtümlicherweise öffnete er dann die Tür des benachbarten Schaltfeldes 10 und kam mit aktiven Teilen in Berührung. Dabei entstand eine Körperdurchströmung mit Todesfolge. Trotz Wiederbelebungs-maßnahmen konnte der herbeigerufene Notarzt nur noch den Tod feststellen.
 
Unfallanalyse:
In der Untersuchung des Unfallhergangs konnte nicht mehr rekonstruiert werden, weshalb der verunglückte Monteur nochmals in die Schaltanlage zurückging. Maßgebend für den Unfall war, dass er die Schaltfeldtür verwechselte und daher von einer abgeschalteten Anlage ausging. Der relativ einheitliche Aufbau der einzelnen Schaltzellen - die Türen waren nicht wie im Bild farblich abgesetzt - gibt neben der Kennzeichnung des Abgangs grundsätzlich kaum Anhaltspunkte zur Unterscheidung. Um solche gefährlichen Verwechslungen zu vermeiden, sollte generell immer von einer in Betrieb befindlichen Anlage ausgegangen werden. Im beschriebenen Fall liegt somit ein Verstoß gegen Absatz 2 § 6 der BGV A3 vor, in dem gefordert wird: „Vor Beginn der Arbeiten an aktiven Teilen elektrischer Anlagen und Betriebsmittel muss der spannungsfreie Zustand hergestellt und für die Dauer der Arbeiten sichergestellt werden.“

  • Webcode: 14891315
Abo-Service: RSS-Feed

Sie interessieren sich für neue Unfallberichte?

Abonnieren Sie unseren News-Feed.

Mensch und Arbeit. Im Einklang.

Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie

Die GDA ist eine auf Dauer angelegte konzertierte Aktion von Bund, Ländern und Unfallversicherungsträgern zur Stärkung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz.

 
Arbeitsprogramm Muskel-Skelett-Erkrankungen (MSE)


Arbeitsprogramm Organsiation


Arbeitsprogramm Psyche