Aus Unfällen lernen: Unzureichende Einweisung führte zu tödlichem Stromunfall

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Aus Unfällen lernen: Unzureichende Einweisung führte zu tödlichem Stromunfall Arbeitsauftrag:  
Ein Netzbetreiber beauftragte eine Montagefirma, an einem Trassenabschnitt einer 20-kV-Freileitung Vogelschutzvorrichtungen anzubringen. Im Vorfeld dieser Arbeiten wies der Anlagenverantwortliche des Netzbetreibers den Bauleiter der Montagefirma (Arbeitsverantwortlicher) vor Ort ein. Es wurde zwischen beiden vereinbart, dass der entsprechende Trassenabschnitt für die Arbeiten freigeschaltet wird. Dass über einen Mast der betroffenen Strecke zusätzlich ein Anschluss für einen Sonderkunden geführt wird, der nicht abgeschaltet werden sollte, blieb in dem Gespräch vollkommen unerwähnt. https://www.bgetem.de/arbeitssicherheit-gesundheitsschutz/aus-unfaellen-lernen/unf-hochsp/unzureichende-einweisung-fuehrte-zu-toedlichem-stromunfall/@@images/69506cad-00c5-4b75-8070-96a7c8f21102.jpeg bgetem.de - Die BG ETEM
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