Aus Unfällen lernen: Verbrennung durch Gasentzündung
Beim Auswechseln einer alten Gas-Hauseinleitung entzündete sich das austretende Gas. Der Monteur in der Baugrube erlitt Verbrennungen am Arm und im Gesicht.
Im Bereich einer Gas-Hauseinführung wurde eine Undichtigkeit im Gebäude festgestellt. Zur Beseitigung der Undichtigkeit sollte die alte Hauseinführung der Gasleitung ausgetauscht werden. Das Trennen der Gasleitung (Stahl, Durchmesser 2 Zoll, 55 mbar) erfolgte unter kontrollierter Gasausströmung. Vor dem Trennen musste der Monteur zunächst die Bitumenummantelung von der Hausanschlussleitung entfernen. Hierzu erwärmte er mit einem Flüssiggasbrenner die Bitumenummantelung und schabte sie dann mit einem Spachtel ab. Beim anschließenden Schneiden der Gasleitung mit einem Rohrschneider trat Gas aus, das sich vermutlich an einem Glimmnest der abgeschabten Bitumenumhüllung entzündete. Durch die Verpuffung und den anschließenden Brand erlitt der Monteur in der Baugrube am rechten Arm und im Gesicht Verbrennungen ersten und zweiten Grades.
Maßnahmen zur Unfallverhütung
Beim Trennen von Gasleitungen unter kontrollierter Gasausströmung besteht durch austretendes Gas im unmittelbaren Arbeitsbereich eine erhöhte Gefährdung durch die Bildung zündfähiger Gas-Luftgemische. Zur Vermeidung von Brand- und Explosionsgefahren muss hierbei sichergestellt werden, dass in Bereichen, wo mit der Bildung von Gas-Luftgemischen zu rechnen ist, keine Zündquellen sind. Zündgefahren können u. a. ausgehen von:
- Flüssiggasbrennern
- nicht Ex-geschützten elektrischen Betriebsmitteln
- Trennschleifern
- Glimmnestern der abgeschabten Bitumenumhüllung
- zündfähigem Funkenüberschlag beim Trennen metallischer Gasleitungen aufgrund von Potentialunterschieden.
Mitarbeiter, die derartige Arbeiten ausführen, sind regelmäßig insbesondere über die Maßnahmen zur Vermeidung von Zündquellen zu unterweisen.
Kontakt: energiewasser@bgetem.de
Weitere Informationen
- Webcode: 14317044
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