Aus Unfällen lernen: Falscher Spannungsprüfer im Einsatz

Nach Umbaumaßnahmen an einer 20 kV-Schaltanlage kam es bei der Spannungsprüfung zu einem Lichtbogenüberschlag. Der Monteur zog sich Verbrennungen an beiden Händen, Armen sowie am Rücken zu und erlitt Sturzverletzungen.

Ein Elektromonteur wollte den tatsächlichen Schaltzustand mit einem vor Ort bereit liegenden Hochspannungsprüfer feststellen. Als er in einer Trafozelle primärseitig (d. h. auf der Hochspannungsseite) die Spannung prüfen wollte, rutschte er von dem Anlagenteil ab. Reflexartig griff er über die Begrenzungsscheibe. In diesem Moment ereignete sich der Lichtbogenüberschlag über seine Hände zur geöffneten Schaltschranktür. In der Untersuchung des Unfallgeschehens ergab sich, dass der Spannungsprüfer am Isolierteil höchstwahrscheinlich einen Defekt aufwies. Außerdem wurde in der Schaltanlage offenbar schon länger ein falscher Spannungsprüfer verwendet. Versehentlich war der Schaltanlage ein 10 kV-Spannungsprüfer zugeordnet worden. Trotz korrekter Kennzeichnung des Spannungsprüfers war dieser Fehler bisher keinem Mitarbeiter aufgefallen. Primäre Unfallursache war aber wohl das versehentliche Übergreifen.

Maßnahmen zur Unfallverhütung

Der Monteur verstieß bereits zu Beginn der Arbeiten gegen § 5 Abs. 1 der BGV A3, der eine Wiederholungsprüfung vorschreibt. „Die Fristen sind so zu bemessen, dass
entstehende Mängel, mit denen gerechnet werden muss, rechtzeitig festgestellt werden.“ Weitere Richtlinien zum Umfang der erforderlichen Prüfungen ergeben sich aus der Durchführungsanweisung zum § 5 der BGV A3. So ist eine Sichtprüfung vor jeder Benutzung durchzuführen, zu der neben der Suche nach Defekten auch die Prüfung der Kennzeichnung gehört.

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