Aus Unfällen lernen: Verletzung durch ungesicherte Umlenkrolle des Spülschlauches am Spül- und Saugfahrzeug
In einem Unternehmen des Zuständigkeitsbereichs der BG ETEM ereignete sich ein Arbeitsunfall an der ungesicherten Umlenkrolle des Spülschlauches eines kombinierten Spül- und Saugfahrzeuges.
Unfallhergang:
Beim Spülen eines Kanals hatte sich die Umlenkrolle des Hochdruckspülschlauches im Kanal verkantet. Um das Patent zu lösen, hat der Mitarbeiter am Spülschlauch gezogen und gleichzeitig die Fernbedienung betätigt, um den Schlauch mittels Haspel aufzurollen. In diesem Moment löste sich das Patent und der Spülschlauch wurde ruckartig zurückgezogen. Der Mitarbeiter konnte den Schlauch nicht mehr rechtzeitig loslassen, so dass er mit der Hand in die ungesicherte Schlauchführungsrolle eingezogen wurde. Dabei wurde ein Teil des Ringfingers abgequetscht.
Unfallursache:
Hauptursache war die fehlende Schutzeinrichtung an der Schlauchführungsrolle. Darüber hinaus war der manuelle Eingriff des Mitarbeiters bei gleichzeitiger Betätigung der Fernbedienung nicht zulässig.
Maßnahmen:
An der Schlauchführungsrolle wurde nachträglich eine Abdeckung angebracht, die ein Hineingreifen von vorne und von der Seite verhindert. Durch den zusätzlichen Abstreifer wird verhindert, dass die Hand oder einzelne Finger mit dem Schlauch eingezogen werden. Alle Mitarbeiter wurden nochmals auf das richtige Verhalten beim Betrieb des kombinierten Spül- und Saugfahrzeugeshingewiesen.
Hinweis:
Überprüfen Sie regelmäßig den ordnungsgemäßen Zustand technischer Schutzeinrichtungen an Quetsch-, Scher- und Einzugstellen.
Weitere Informationen
- Webcode: 14618474
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