Druckversion - Aus Unfällen lernen: In Mangelspalt gegriffen - Handflächen verbrannt
Aus Unfällen lernen: In Mangelspalt gegriffen - Handflächen verbrannt
Eigentlich wollte eine Versicherte nur schnell Falten an einem Wäschestück glatt ziehen, das in der Mangel eingezogen war. Sie griff dabei über die pendelnde Einlass-Schutzleiste hinweg und geriet in den Spalt zwischen Mangelmulde und Mangelwalze. Das Übergreifen war möglich, weil nach einer Instandhaltungsarbeit die feste Abdeckung nicht wieder angeschraubt worden war.
Die Verletzte wurde mitsamt dem Wäschestück bis zur Mittelhand in die heiße Maschine eingezogen.
Eine Kollegin kam von der Auslaufseite um die Mangelmaschine herum, stoppte sofort die Maschine und betätigte anschließend den Rückwärtslauf. Andernfalls wäre der Unterarm noch weiter hinein gezogen worden.
Maßnahmen zur Unfallverhütung
- Gefahrstellen dauerhaft sichern
- Die Einzugstelle zwischen Walze und Mulde muss unabhängig vom Baujahr gesichert sein.
- Unter der pendelnden Einlass-Schutzleiste hindurch darf die Einzugsstelle nicht erreichbar sein. Nach dem Stand der Technik ist bei einer Öffnungshöhe zwischen 12 und 20 mm ein Sicherheitsabstand von 120 mm erforderlich, damit die Maschine rechtzeitig abschaltet. Auch schlanke Finger können so nicht in den Muldenspalt geraten.
- Über die Einlass-Schutzleiste bzw. über die querliegende Einlass-Schaltstange darf die Einzugstelle ebenfalls nicht erreichbar sein. Dies wird üblicherweise durch eine verschraubte Abdeckung erreicht.
- Nach jeder Instandhaltung ist es die Aufgabe des Unternehmers, zu prüfen, ob die Schutzeinrichtungen wieder angebracht und wirksam sind.
- Die Handschutzeinrichtung ist täglich vor Arbeitsbeginn auf Funktion zu prüfen.
- Grundsätzlich nie unter die Einlass-Schutzeinrichtung greifen, um Falten auszustreichen.
Weitere Informationen
- Webcode: 17834125
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