Aus Unfällen lernen: Störungsbeseitigung - in laufendem Trockner gefangen
Aus Unfällen lernen: Störungsbeseitigung - in laufendem Trockner gefangen
Zwei Betriebstechniker wollten eine Störung an einem Trockner beheben. Sie schalteten den Trockner am Schaltpult aus und stiegen mit einer Leiter hoch zur Trommel. Einer der beiden stieg in die Trommel und das Unglück nahm seinen Lauf…
Im Trockner einer Wäschereianlage war ein Wäscheteil in den Spalt zwischen Trommel und Gehäusewand geraten und hatte sich im Antrieb verklemmt. Zwei Betriebstechniker wollten die Störung beheben, schalteten den betroffenen Trockner über den Touchscreen am Schaltpult ab und betraten den durch Umzäunung gesicherten Bereich.
Das Öffnen der Umzäunungstür schaltet das Hubfahrband und alle ebenerdig erreichbaren Gefahren ab. Die Trockner, die sich in mehreren Meter Höhe befinden, schalten beim Betreten des Schutzbereichs nicht automatisch ab. Der eine Techniker stieg über die mitgebrachte Leiter in die Trommel, der andere wollte ihm von außen, auf der Leiter stehend, assistieren. Plötzlich senkte sich die Trocknerklappe ab und der nun geschlossene Trockner lief an.
Sein Kollege sprang die Leiter herunter und rannte zum Schaltschrank. Dort schaltete er über den Hauptschalter die gesamte Anlage ab. Dann machte er die Anlage drucklos, bestieg die Leiter und stemmte die Trocknerklappe manuell nach oben. Er half seinem Kollegen (der einige Umdrehungen mitgemacht hatte) aus dem Trockner und bei dem in seinem Zustand schwierigen Abstieg über die Leiter. Danach wurde der Verletzte sofort in eine Klinik gebracht.
Wodurch der Anlauf des Trockners ausgelöst wurde, konnte im Nachhinein nicht mehr geklärt werden.
Hätte der Betriebshandwerker die Störungsbeseitigung alleine in Angriff genommen, wäre er wohl nicht mehr am Leben.
Maßnahmen zur Unfallverhütung
Wenn sich eine Person zur Störungsbeseitigung, Reparatur oder Instandhaltung in Gefahrbereiche begeben muss, reicht es nicht aus, die Maschine nur betriebsmäßig abzuschalten und die anwesenden Maschinenbediener über die geplante Maßnahme zu informieren.
Zwingend notwendig ist:
- Die gesamte Anlage am Hauptschalter auszuschalten.
- Den Hauptschalter abzuschließen (gegen Wiedereinschalten sichern).
- Zusätzlich ein Schild am Schaltpult anbringen, z. B. mit dem Text "Nicht Einschalten - hier wird gearbeitet"
Da im vorliegenden Fall auch bei abgeschalteter Anlage ein langsames Absinken der Trocknerklappe nicht auszuschließen ist, muss diese zusätzlich mit einem Stempel abgestützt werden.
Kontakt: textil@bgetem.de
Weitere Informationen
- Webcode: 15775085
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