Aus Unfällen lernen: In die Grube gefallen

In den letzten Monaten ereigneten sich in verschiedenen Wäschereien zwei fast identische Unfälle.

Beide Beschäftigte waren mit dem Mangeln großer Wäschestücke beschäftigt, die Grubenabdeckungen der Mangeln waren daher geöffnet. Als die Frauen ihren Arbeitsplatz verlassen wollten, um in die Pause bzw. zur Toilette zu gehen, haben sie nicht, wie angewiesen, das bewegliche Zuführband zur Seite geschoben. Auch die Grubenabdeckung wurde während der Pause nicht geschlossen. Bei beiden Unfällen haben sich die Frauen zwischen Zuführband und geöffneter Grube hindurch gequetscht und stürzten in die Mangelgrube. Sie zogen sich schwere Verletzungen, in einem Fall den Bruch zweier Lendenwirbel, zu.

Maßnahmen zur Vermeidung solcher Unfälle:

  • Die Mangelgrube immer abdecken, wenn sie nicht benötigt wird. Hierfür eine stabile, gegen Verrutschen sichere Abdeckung vorsehen.
  • Die Grube sollte nach Möglichkeit schmaler sein als 30 cm und nicht länger als erforderlich (nicht länger als die Arbeitsbreite der Eingabemaschine).
  • Eine dem Aufgabenspektrum entsprechende Grubensicherung auswählen. (Dass Mangelgruben nicht durch feste oder flexibel aufstellbare Geländer gesichert werden können, trifft aus Sicht der BG keineswegs zu.)
  • Mitarbeiter über die Gefahren durch Mangelgruben unterrichten und über die deswegen erforderliche Arbeitsweise bzw. das richtige Verhalten unterweisen.

Beim Verlassen des Arbeitsplatzes müssen die Mangelgrube abgedeckt und die Zuführbänder zur Seite geschoben werden.
Beim Verlassen des Arbeitsplatzes müssen die Mangelgrube abgedeckt und die Zuführbänder zur Seite geschoben werden.

Eine Handlungshilfe zur Sicherung von Mangelgruben in Wäschereien steht unter www.bgetem.de/medienservice unter der Bestellnummer S 104 als kostenloser Download zur Verfügung.

Kontakt:

  • Webcode: 14741434
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