Aus Unfällen lernen: Ins Auge gegangen

Ein Mitarbeiter setzt die Waschflotte für eine Färbemaschine an. Aus einem Chemikaliencontainer füllt er 45%ige Natronlauge in einen Messbecher. Beim Umfüllen der Natronlauge in den Ansatzbehälter bekommt er einen Spritzer ins Auge, der zu einer Verätzung führt.

Der Mitarbeiter beachtete weder die Betriebsanweisung noch das Gebotszeichen, die beide am Lagertank angebracht wurden und auf die Pflicht zum Tragen einer Schutzbrille hinweisen.

Maßnahmen zur Vermeidung solcher Unfälle:

Gefährdungsbeurteilung:
Durch die Gefährdungsbeurteilung werden Unfallgefahren aufgespürt und anschließend die erforderlichen Schutzmaßnahmen festgelegt.

Unterweisung:
Die Beschäftigten werden anhand der Betriebsanweisung über alle auftretenden Gefährdungen beim Umgang mit Laugen und entsprechende Schutzmaßnahmen arbeitsplatzbezogen unterwiesen (vor Aufnahme der Beschäftigung und danach mindestens einmal jährlich).

Persönliche Schutzausrüstung:
Der Arbeitgeber hat geeignete persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung zu stellen. Der Beschäftigte ist verpflichtet diese auch zu tragen.

  • Schutzbrille: Bei Tätigkeiten mit Laugen sind die Augen am meisten gefährdet. Verätzungen können sogar zur Erblindung führen. Das Tragen von geeignetem Augenschutz (Korbbrille) ist daher unerlässlich. Bei Spritzgefahr kann zusätzlich ein Schutzschirm erforderlich sein.
  • Handschuhe: Die Hände können durch geeignete Handschuhe, z.B. aus Naturlatex (Schichtstärke 0,5 mm), Polychloropren, Nitrilkautschuk, Polyvinylchlorid oder Butylkautschuk geschützt werden.
  • Gummischürze und Gummistiefel: Wenn mit größeren Mengen hantiert wird, müssen Beschäftigte zusätzlich eine Gummischürze und Gummistiefel tragen. Eine ausreichend lange Schürze stellt sicher, dass keine Lauge in die Stiefel laufen kann.

Unterstützen Sie Ihren Arbeitgeber bei der Gefährdungsbeurteilung mit Ihren Erfahrungen am Arbeitsplatz! Seien Sie Vorbild für andere - nutzen Sie die erforderliche PSA.

Kontakt:

  • Webcode: 14337344
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