Aus Unfällen lernen: Unfall an Krempelanlage
Ein katastrophaler Fehler: Überbrückte Sicherheitseinrichtung war Grund für einen schweren Arbeitsunfall. Maschinenbediener verliert kompletten Arm.
Die Sicherheitsrisiken an Krempelanlagen sind hoch. Deshalb müssen die Arbeitsorgane dieser Anlagen mit festen Verkleidungen gesichert sein, die sich erst nach dem Stillstand aller Gefahr bringenden Bewegungen öffnen lassen (Zuhaltung). Trotzdem gibt es immer wieder Krempelunfälle mit gravierenden Folgen.
Kurz vor Weihnachten 2011 wurde die jahrelange falsche Gewohnheit einem Maschinenbediener an einer Krempelanlage zum Verhängnis. Im Auslaufen der Maschine wollte er bei geöffnetem Verdeck mit dem Luftschlauch Verunreinigungen an den Arbeitsorganen ausblasen.
Der Luftschlauch wurde im Bereich der Abnehmerwalze eingezogen. Der Mitarbeiter wollte ihn herausziehen und geriet dabei mit der Hand in die gefährliche Einzugsstelle. Durch das große Massenträgheitsmoment des Tambours lief die Maschine ungebremst weiter und zog den gesamten Arm mit ein. Der Maschinenbediener verlor seinen linken Arm.
Gefährliche Gewohnheit
Die Unfallsituation stellte sich folgendermaßen dar: Der Verletzte hat die Sicherheitsgrenztaster der Verdeckung mit dem "Meisterschalter" überbrückt und vor Störungsbehebung nicht den Stillstand der Maschine abgewartet. Diese Schalthandlung ist nur für ganz bestimmte Instandhaltungsmaßnahmen, z. B. beim Garniturwechsel, zulässig und bleibt besonders qualifiziertem Fachpersonal vorbehalten. In dem Unfallbetrieb war es hingegen zur Praxis geworden, dass der Schalterschlüssel immer im Schloss steckte und damit von jedem Mitarbeiter auch während der täglichen Störungsbehebungen benutzt werden konnte. Auf diese Weise sollte Zeit eingespart werden, indem bereits beim Auslaufen der Maschine die Zuhaltung gelöst, die Verdeckungen geöffnet und mit der Störungsbehebung begonnen wurde. Es gab keine betrieblichen Regelungen, welche Mitarbeiter in welchen Situationen berechtigt sind, den "Meisterschalter" zu betätigen und damit die Sicherheitsgrenztaster außer Betrieb zu nehmen. Für den Verletzten war es zur Gewohnheit geworden, vor Stillstand der Maschine nahe an den gefährlichen Einzugsstellen mit dem Luftschlauch zu hantieren. Eine Unvorsichtigkeit genügte und das gesamte Leben hat sich für ihn tragisch geändert. Im Übrigen konnte für die Tätigkeit der Störungsbehebung an der Krempelanlage keine Gefährdungsbeurteilung vorgelegt werden.
Überprüfung läuft
Derzeit werden Betriebe, die vergleichbare Anlagen betreiben, von der BG ETEM und der Gewerbeaufsicht aufgesucht, um die Wirksamkeit der Sicherheitseinrichtungen an Krempelanlagen sowie die Regelungen für die Störungsbehebung zu überprüfen. Es zeigt sich, dass nur noch wenige Anlagen über einen solchen "Meisterschalter" verfügen. Viele Betriebe lassen ihre Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten, bei denen Arbeiten an geöffneten Anlagen notwendig sind, von Fachfirmen ausführen. Gleichwohl sind noch genügend, oftmals ältere Anlagen im Einsatz, die solche Schaltungen zulassen. Mitunter haben selbst die Vorgesetzten nur wenige Kenntnisse über die Funktionsweise dieser Überbrückungsschalter. Daher sind organisatorische Regelungen für die Betätigung des "Meisterschalters" zwingend notwendig.
Organisatorische Regelungen:
- Die Gefährdungsbeurteilung muss auch die Tätigkeiten der Störungsbehebung und der Instandhaltung einbeziehen.
- Im Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung ist genau festzulegen, für welche Arbeiten eine Überbrückung der Sicherheitseinrichtungen mittels "Meisterschalter" zulässig ist und welche besonderen Ersatzmaßnahmen dann einzuhalten sind.
- Der Schlüssel für "Meisterschalter" darf nur besonders fachkundigem und geschultem Personal zugänglich sein. Diese Beschäftigten sind sorgfältig anhand ihres Qualifikationsniveaus auszuwählen und regelmäßig über Gefahren und Ersatzmaßnahmen zu unterweisen. Die Schaltberechtigung sollte schriftlich vom Unternehmer erteilt werden.
- Es empfiehlt sich, die Schlüssel bei einem Verantwortlichen zu verwahren und die Schlüsselausgabe mit Datum und Aufgabenstellung für die Schalthandlung zu dokumentieren
Weitere Informationen
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