Aus Unfällen lernen: Abstand zu NH-Leisten unterschätzt

Elektromeister erlitt bei Arbeiten im Hauptverteiler eine tödliche Körperdurchströmung.

Arbeitsauftrag:
Ein Elektromeister wurde von einem Kunden beauftragt, einen neuen Niederspannungsabgang im Hauptverteiler einer Maschinenhalle anzuschließen. Über die Möglichkeit einer Freischaltung informierte er sich nicht.

Unfallhergang:
Der Elektromeister fand den Hauptverteiler ohne jeglichen Berührungsschutz an den NH-Leisten sowie an den Sammelschienen vor. Er klemmte das neue Anschlusskabel an einem noch freien Abgang an, ohne allerdings eine Freischaltung der benachbarten Teile oder eine entsprechende, isolierende Abdeckung vorgenommen zu haben. Nachdem er bereits einen Außenleiter des Kabelabganges angeschlossen hatte, berührte er mit seinem Kopf versehentlich einen unter Spannung stehenden Messerkontakt eines Sicherungsunterteils und erlitt so eine Körperdurchströmung. Da er alleine am Arbeitsplatz war, konnten keine Rettungsmaßnahmen eingeleitet werden. Der Elektromeister verstarb noch am Unfallort.
 
Unfallanalyse:
Der Elektromeister missachtete die Grundregeln für sicheres Arbeiten an elektrischen Anlagen. Trotz seiner mehrjährigen Berufserfahrung nahm er weder eine Freischaltung zum "Arbeiten nach den fünf Sicherheitsregeln" (§ 6 BGV A3) noch die Abdeckung benachbarter Teile zum "Arbeiten in der Nähe" (§ 7 BGV A3) vor.

  • Webcode: 14192471
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