Aus Unfällen lernen: Alte Lüsterklemme führte zu Stromunfall

Beim Verlegen einer Datenleitung berührte ein Elektromonteur zufällig eine alte elektrische Leitung und erlitt eine elektrische Körperdurchströmung.

Arbeitsauftrag:
Ein Elektromonteur eines Industriebetriebes wurde damit beauftragt, eine Datenleitung in einer Zwischendecke zu verlegen. Arbeiten an der Elektroinstallation waren nicht vorgesehen.

Unfallhergang:
Der Monteur stieg auf eine Leiter, um die aus dem nächsten Stockwerk kommende Datenleitung in der abgehängten Decke weiterzuführen. Beim Verlegen der Datenleitung berührte er zufällig eine alte elektrische Leitung, die mit einer Lüsterklemme versehen war. Dabei erlitt er eine elektrische Körperdurchströmung durch den rechten Arm, mit welchem er sich auf der Zwischendecke abgestützt hatte. Der Monteur fiel nach nur wenigen Sekunden aus einer Höhe von ca. anderthalb Metern von seiner Leiter. Dieser Sturz befreite ihn aus dem Stromkreis und führte zu keinen weiteren Verletzungen.
 
Unfallanalyse:
In der anschließenden Unfalluntersuchung konnte nicht geklärt werden, wer die alte elektrische Leitung verlegt hatte. Die Unfallursache ist auf die technisch veraltete Lüsterklemme zurückzuführen. Bei diesem Modell war der Isolierkragen noch nicht so gestaltet, dass die Madenschrauben bei Kontakt zur Klemmhülse durch den Kragen ausreichend verdeckt waren (s. Bild). Da die ältere Leitung unter Spannung stand, lag auch an den herausragenden Klemmschrauben Spannung an. Dieser Mangel führte zur Körperdurchströmung. Den Monteur trifft keine Schuld. Grundsätzlich ist aber bei Arbeiten in einer „leitfähigen Umgebung“ wie z.B. einer abgehängten Decke vor Beginn der Arbeiten immer auf mögliche Mängel an der Elektroinstallation zu achten.

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