Aus Unfällen lernen: Stromschlag beim Einführen einer Leitung
Aus Unfällen lernen: Stromschlag beim Einführen einer Leitung
Elektromonteur erlitt beim Einziehen einer Leitung in einen Verteilerschrank eine elektrische Körperdurchströmung.
Arbeitsauftrag:
Eine Elektroinstallationsfirma wurde damit beauftragt, die NS-Verteilung in einem Gewerbebetrieb schrittweise zu erneuern. Der Elektromeister teilte für diesen Auftrag drei Elektromonteure ein. Der arbeitsverantwortliche Monteur wollte am Unfalltag ein Anschlusskabel in den bereits unter Spannung stehenden NH-Verteilerschrank einziehen. Eine Freischaltung des Schrankes war wegen des laufenden Betriebes nicht möglich.
Unfallhergang:
Der arbeitsverantwortliche Monteur wollte eine NYM-Leitung in einen Verteilerschrank einziehen, um diese später an eine freie NH-Sicherungsleiste anzuschließen. Zu diesem Zweck wurde zunächst die untere Abdeckung vor den PE- und N-Leitern entfernt. Auch die obere Abdeckung, die als Schutz gegen direktes Berühren der Außenleiter dient, wurde abgeschraubt. Um die anzuklemmende Leitung besser erreichen und greifen zu können, legte sich der Monteur offenbar auf den Boden. Dabei muss er mit dem Kopf die PE- und N-Leiter berührt haben. Mit einer Hand stützte er sich vermutlich im mittleren Bereich der Verteilung ab und berührte so die Sammelschiene eines Außenleiters. Dabei kam es zur elektrischen Körperdurchströmung zwischen dieser Hand und dem Kopf. Der Monteur konnte sich glücklicherweise selbst befreien, fiel aber anschließend in Ohnmacht. Dieser Unfall hätte auch tödlich ausgehen können.
Unfallanalyse:
Das Unfallbeispiel zeigt eindrucksvoll, wie die gefährliche Nähe zu unter Spannung stehenden Teilen immer wieder unterschätzt wird. Ungeklärt ist, warum die Abdeckungen für die Außenleiter-Sammelschienen zum Unfallzeitpunkt nicht montiert waren. Auch die vor Ort vorhandenen, isolierenden Abdeckmaterialien wurden nicht eingesetzt. Der Monteur verstieß eindeutig gegen § 7 der BGV A 3. Dort wird gefordert, dass entweder „ die aktiven Teile für die Dauer der Arbeiten ... durch Abdeckungen ... geschützt worden sind oder die zulässigen Annäherungen nicht unterschritten werden.“
Weitere Informationen
- Webcode: 14869250
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