Aus Unfällen lernen: Tödlicher Unfall an einer 15 kV-Bahnleitung

Monteur stürzte beim Abbau von Traversen aus 17 Metern Höhe und verunglückte tödlich.

Arbeitsauftrag:
Eine Montagefirma wurde von der Bundesbahn beauftragt, im Bereich eines Hauptbahnhofes Montage- und Regulierungsarbeiten an der Oberleitung auszuführen. In der Unfallnacht sollten alte Traversen abgebaut werden. Es wurden drei Trupps eingeteilt. Die Monteure arbeiteten bereits seit einer Woche in Nachtschichten zusammen.

Unfallhergang:
In der Unfallnacht war der Arbeitsbereich mit blendfreien Scheinwerfern so ausgeleuchtet, dass die Arbeitsgrenzen sehr gut sichtbar waren. Die entsprechende Schaltgruppe war freigeschaltet und an den Schaltstellen wurden Bahnerder montiert. Zwei Monteure waren eingeteilt, die bereits abgebauten älteren Traversen wegzuräumen. Im Verlauf dieser Aufräumarbeiten stieg ein Monteur plötzlich ohne Auftrag auf einen Mast und wollte weitere Traversen abbauen. Sein Kollege stieg ebenfalls auf diesen Mast, da auch er offensichtlich davon ausging, dass dieser freigeschaltet war. Bei der Demontage der obersten Traverse berührte der zuerst aufgestiegene Monteur unter Spannung stehende Teile und löste einen Kurzschluss aus. Dabei entzündete sich seine Kleidung und sein Auffanggurt. Der Kollege versuchte noch, ihn zu halten. Da jedoch auch der Gurt brannte, stürzte der zuerst aufgestiegene Monteur nach kurzer Zeit aus ca.17 Metern Höhe ab. Er verstarb im Krankenhaus.

Unfallanalyse:
Der tödlich Verunglückte hatte seinen Arbeitsbereich verlassen, obwohl ein davor befindlicher Bahnerder ihm dies deutlich angezeigt haben musste. Er stieg auf den nächsten Mast, an dem sich ein Schalter befand. Dieser führte auf einer Seite noch Spannung. Bei der Demontage stellte er dann einen Kurzschluss zwischen Bahnpotential und Erde her. Neben § 6 der BGV A 3 verstieß er auch gegen Abschnitt 7.2.2 der VDE 0105-100, wonach Instandhaltungsarbeiten nur ausgeführt werden dürfen, wenn dafür ein Arbeitsauftrag vorliegt. Der Monteur arbeitete ohne Arbeitsauftrag.

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