Aus Unfällen lernen: Unbekannter hatte Anlage wieder zugeschaltet

Auszubildender erlitt eine Körperdurchströmung und verletzte sich durch den darauffolgenden Sturz schwer.

Arbeitsauftrag:
Eine Installationsfirma wurde beauftragt, die Deckenbeleuchtung in einem Seminarraum zu erneuern. Dazu sollten neue Anschlussleitungen in der Zwischendecke verlegt werden. Die Arbeiten nahmen zwei E-Monteure sowie ein Auszubildender im 2. Lehrjahr vor. Der Anlagenverantwortliche des Auftraggebers wies die Arbeitsgruppe am Vortag vor Ort ein. Gemeinsam nahmen sie die Freischaltung des Seminarraumes und die Sicherung gegen Wiedereinschalten vor. Dazu befestigten sie an den Sicherungsautomaten einen Klebestreifen und ein Schild „Nicht Einschalten! Reparaturarbeiten“.

Unfallhergang:
Am Unfalltag stellte der Auszubildende zunächst die Spannungsfreiheit mit einem zweipoligen Spannungsprüfer an den jeweiligen Arbeitsstellen fest. Er stieg auf eine Stehleiter zu einer abgenommenen Deckenplatte, um eine Zuleitung für eine Leuchte auf Spannungsfreiheit zu prüfen. Hierbei berührte er zufällig mit dem rechten Handrücken die ungesicherten, blanken Leitungsenden. Das führte zu einer kurzzeitigen Durchströmung. Durch den Schreck stürzte der Auszubildende aus etwa anderthalb Metern Höhe von der Leiter. Er zog sich schwere Wirbelsäulenverletzungen zu.
 
Unfallanalyse:
Unbekannter hatte Anlage wieder zugeschaltet Die spätere Unfalluntersuchung ergab, dass offenbar ein Unbekannter die Freischaltung der Anlage vor Beginn der Arbeiten wieder aufgehoben hatte. Erschwerend kam hinzu, dass in dem Unternehmen des Auftraggebers keine klare Zugangsregelung für elektrische Betriebsstätten existierte. Es fehlten an der Ausschaltstelle wichtige Daten, wie Datum und Zeitpunkt der Abschaltung sowie ein Name. All dies hätte die unberechtigte Zuschaltung wirksam verhindern können. Der Unfall zeigt, dass die Maßnahmen zum Sichern gegen Wiedereinschalten nicht ausreichend waren (§ 4 (5) der BGV A3). Gerade bei Niederspannungsanlagen, die einem größeren Personenkreis zugänglich sind, müssen wirksamere Mittel eingesetzt werden (z.B. Wiedereinschaltsperren).

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