Aus Unfällen lernen: Eingeklemmt in Laserschweißanlage
Während der Inbetriebnahme einer Laserschweißanlage löste ein Mitarbeiter versehentlich den Schweißbalken aus, wurde eingeklemmt und erlitt schwere Verletzungen an Kopf und Arm.
Bei der Erstinbetriebnahme musste an der Sondermaschine
noch ein umfangreicher Programmcode eingegeben werden. Dazu
wurde die Maschine in die Betriebsart „Einrichten“ geschaltet.
Das Lichtgitter an der Stirnseite war damit außer Betrieb gesetzt.
Für die weiteren Einrichtarbeiten legte der Mitarbeiter Tastatur
und Maus in den Arbeitsraum und beugte sich mit dem Oberkörper
hinein. Über die Maus löste er einen Schließbefehl aus
und wurde eingeklemmt. Er schaffte es im letzten Moment den
Not-Aus zu betätigen, erlitt aber schwere Verletzungen am Kopf
und Arm.
Der Unfall konnte sich ereignen, weil im Einrichtbetrieb auf
Schutzmaßnahmen verzichtet wurde.
Maßnahmen zur Unfallverhütung
Die EN 12417 „Bearbeitungszentren“ regelt für den Einrichtbetrieb,
dass Achsbewegungen mit einer Geschwindigkeit
von höchstens 2 m/min oder in Schritten von
höchstens 10 mm zulässig sind. Diese Bewegungen
dürfen nur für jeweils eine Achse mit einer der folgenden
Einrichtungen ausgelöst und aufrechterhalten werden:
- Befehlseinrichtung mit selbsttätiger Rückstellung (Tippschalter)
- Elektronisches Handrad;
- Manuelle Dateneingabe (MDE), gefolgt von einem Zyklusstartbefehl zusammen mit einer Zustimmungseinrichtung.
Kontakt: elektroindustrie@bgetem.de
Weitere Informationen
- Webcode: 14158376
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