Aus Unfällen lernen: Tödlicher Unfall an einem Shredder

Traumatischer Unfall in einer Wellpappenfabrik: Ein Mitarbeiter bediente einen Shredder und die daran angeschlossene Ballenpresse und geriet in die Anlage.

Ein für alle Beteiligten traumatischer Unfall ereignete sich in einer Wellpappenfabrik. Ein Mitarbeiter bediente einen Shredder und die daran angeschlossene Ballenpresse. Er geriet dabei in den Shredder und wurde tödlich verletzt. Fest steht, dass der Mitarbeiter das Förderband angehalten hat und dann darauf in Richtung Shredder gegangen ist. Wahrscheinlich ist, dass er eine Störungsbehebung – ein Materialstau o. ä. – am Einlauf zum Shredder vornehmen wollte. Der Shredder war nicht stillgesetzt! Der Verunglückte hatte allein an der Shredderanlage gearbeitet. Erst als Kollegen den Beschäftigten vermissten und die abseits gelegene Halle aufsuchten, wurde das Ausmaß dieses Unglücks deutlich.

Dieser Unfall soll wegen des tragischen Ausgangs Anlass sein, die Sicherheitsanforderungen in diesen Arbeitsbereichen nochmals zu beleuchten.

Die Erfahrung zeigt, dass es im Bereich der Materialzuführung über Stetigförderer immer wieder zu Störungen kommt: Große Wellpappenbögen können sich z. B. an der Einfüllöffnung zum Shredder stauen. Die Beseitigung solcher Störungen ist eines der größten Unfallrisiken an diesen Anlagen.

Deshalb müssen Störungen durch konstruktive Maßnahmen (z. B. Vermeidung übermäßiger Materialaufgabe durch mechanische Begrenzung des Aufgabequerschnittes) vermieden werden oder in einen unkritischen, von der Gefahrenzone entfernten Bereich verlegt werden. Ist dies nicht möglich, muss ein sicherer Zugang für die Entstörungsarbeiten geschaff en werden. Vorzugsweise sind das ortsfeste Arbeitsbühnen im Bereich der Einfüllöffnung.

Weiterhin müssen Reißleinen quer, längs über den Wangen oder V-förmig über dem Förderband gespannt sein, die zur Not auch für einen auf dem Band liegenden Mitarbeiter erreichbar sind.

Bei Shreddern mit langer Nachlaufzeit ist es empfehlenswert, eine mit einer Drehzahlüberwachung gekoppelte Ampel zu installieren, die eindeutig signalisiert, wann der Stillstand der Anlage erreicht wird. Nur dann ist es dem Personal gestattet, mit den Entstörungsarbeiten zu beginnen.

Bei größeren weitgehend automatisierten Anlagen hat sich der Einsatz von Personenerkennungssystemen bewährt. Jeder Träger eines Transponders, selbst handlungsunfähige Personen, werden auf dem Zuführförderband erkannt und eine rechtzeitige Sicherheitsabschaltung der Anlage eingeleitet. Allerdings muss über organisatorische Maßnahmen sichergestellt sein, dass alle Beschäftigte, die Zugang zu diesem Bereich haben, den Transponder tragen, z. B. in der Arbeitskleidung.

Es reicht nicht, nur eine Betriebsanweisung über das sichere Arbeiten aufzuhängen, alle Beschäftigten müssen dazu regelmäßig unterwiesen werden.

Maßnahmen zur Unfallverhütung

Basis für alle vom Unternehmer zu veranlassenden Maßnahmen ist die Gefährdungsbeurteilung. Sie ist nach der Betriebssicherheitsverordnung Pflicht. In dieser muss festgelegt werden,

  • ob der Mitarbeiter in diesem Bereich allein arbeiten darf oder ob nur zu zweit gearbeitet werden darf.
  • Weiterhin muss überprüft werden, ob die an diesen Maschinen vorhandenen Schutzeinrichtungen ausreichend sind oder zusätzliche organisatorische oder technisch/organisatorische Maßnahmen erforderlich sind.

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