Aus Unfällen lernen: Schutzeinrichtung entfernt – Hand verletzt
Häufig werden Schutzeinrichtungen demontiert oder nach einer Instandhaltung nicht mehr montiert. Dann sind Gefahrstellen bei Produktionsgeschwindigkeit erreichbar und es besteht ein Risiko für alle Mitarbeiter, in eine ungesicherte Gefahrstelle zu greifen. Schwere Handverletzungen können die Folge sein.
Eine Mitarbeiterin wollte an einer Konfektionsmaschine für Kunststoff-Tragetaschen eine Störung bei laufender Maschine beseitigen. Beim Entfernen von Randbeschnitt geriet sie mit der Hand in den Bereich einer ungesicherten Einzugstelle eines Walzenpaares und wurde erfasst. Es stellte sich heraus, dass die Schutzeinrichtung, mit der diese Gefahrstelle normalerweise gesichert wird, seit längerer Zeit fehlte. Abgesehen davon, dass Maschinen vor einer Störungsbeseitigung grundsätzlich ausgeschaltet werden müssen, dürfen Schutzeinrichtungen nicht demontiert oder unwirksam gemacht werden.
Maßnahmen zur Unfallverhütung
An allen Maschinen muss regelmäßig geprüft werden, ob die Schutzeinrichtungen noch vorhanden und funktionstüchtig sind.
- ggf. Schutzeinrichtungen verändern (mit Hersteller)
- Mitarbeiter: Schutzeinrichtungen nicht entfernen
- Schutzeinrichtungen nach Reparatur/Wartung wieder montieren, dazu ggf. Checkliste erstellen
- Vorgesetzte: Mitarbeiter unterweisen (mit Dokumentation), Betriebsanweisung erstellen
- Schutzeinrichtungen regelmäßig auf Wirksamkeit prüfen
- Wer Schutzeinrichtungen demontiert oder manipuliert, gefährdet sich selbst und seine Kollegen
Kontakt: druckundpapier@bgetem.de
Weitere Informationen
- Webcode: 14730187
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