Aus Unfällen lernen: Wischer beim Wechseln einer Glühlampe
Mitarbeiterin erlitt beim Wechseln einer Glühlampe eine Körperdurchströmung und einer damit verbundenen Verkrampfung.
Arbeitsauftrag:
Die Mitarbeiterin eines Optikerfachgeschäftes wollte an einem Messgerät eine defekte Glühlampe auswechseln.
Unfallhergang:
Die Mitarbeiterin schraubte die defekte Glühlampe - ohne den Netzstecker zu ziehen - aus dem Gerät heraus. Als sie die neue Glühlampe einschrauben wollte, berührte sie (wahrscheinlich) ein spannungsführendes Teil in der Fassung. Es kam zu einer Körperdurchströmung und einer damit verbundenen Verkrampfung. Erst nach ca. einer Sekunde gelang es ihr, das Gerät zu Boden zu werfen.
Unfallanalyse:
In der nachfolgenden Unfalluntersuchung konnten keine Mängel am Messgerät festgestellt werden. Grundsätzlich weisen aber die Fassungen von Leuchten mit Edison-Gewinde keine Fingersicherheit auf. Deshalb ist mit Nachdruck auf die Forderung im § 6 Absatz 2 der BGV A3 hinzuweisen, dass grundsätzlich "vor Beginn der Arbeiten" an elektrischen Betriebsmitteln der spannungsfreie Zustand hergestellt werden muss. Dies gilt selbst für das einfache "Wechseln einer Glühlampe"!
Weitere Informationen
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