Aus Unfällen lernen: Absturz durch Wellplatten
Mehrere Elektriker hatten den Auftrag, eine Photovoltaikanlage auf einer Reithalle zu installieren. Das Dach der Reithalle war mit Wellplatten eingedeckt.
Die Elektriker hatten keine Sicherheitsmaßnahmen zum Arbeiten auf dem Dach der Reithalle ergriffen. Ohne Last verteilende Bohlen als Verkehrsweg und Arbeitsplatz sind Dächer aus Wellplatten nicht sicher zu begehen.
Ein Elektriker brach durch eine Wellplatte und fiel ca. sechs Meter in die Tiefe. Obwohl der Aufprall durch Holzspäne und Sägemehl abgefedert wurde, zog sich der Mitarbeiter einen Bruch des Handgelenks und eine Wirbelsäulenverletzung zu.
Maßnahmen zur Unfallverhütung
Für Arbeiten auf Dächern gilt die BGR 203 „Dacharbeiten“. Auf dem Dach müssen Lauf- und Arbeitswege von mind. 0,5 m Breite installiert werden. Zusätzlich zur Gefahr des Durchsturzes besteht an der Dachkante Absturzgefahr. Hier hätte ein Geländer oder ein Dachfanggerüst errichtet werden müssen. Alternativ hätten die Elektriker persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz tragen müssen.
Kontakt: unternehmermodell@bgetem.de
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