Maschinen und Anlagen
Werden neue Maschinen in Betrieb genommen, müssen diese den sicherheitstechnischen Mindestanforderungen der EG-Maschinenrichtlinie entsprechen. Auch unterscheidet die Betriebssicherheitsverordnung bei den sicherheitstechnischen Mindestanforderungen nicht zwischen alten und neuen Maschinen, d.h. es gelten einheitliche Anforderungen für alle Maschinen, Anlagen und Arbeitsmittel.
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