Prüfung elektrischer Betriebsmittel
Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel regelmäßig geprüft und nur in ordnungsgemäßem Zustand in Betrieb genommen werden. Hierzu sind Prüfungen, nach Art und Umfang der in den elektrotechnischen Regeln festgelegten Maßnahmen, durchzuführen bzw. zu veranlassen.
Weitere Informationen finden Sie unter "Themen A-Z" - "Elektrotechnische Arbeiten, Qualifikation" - "Prüfung elektrischer Betriebsmittel"
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Portal "Sicheres Dentallabor"
In unserem Portal "Sicheres Dentallabor" informieren wir über Gesundheitsgefahren und Präventionsmöglichkeiten in zahntechnischen Laboratorien.
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