Fremdfirmen beauftragen
Aufträge an eine Fremdfirma vergibt der Unternehmer in der Regel mit einem Werkvertrag. Er als Auftraggeber gibt ein Arbeitsziel (Erstellung des Werkes) vor, der Fremdbetrieb als Auftragnehmer organisiert alle Maßnahmen und Handlungen so, dass dieses Ziel entsprechend dem Vertragsinhalt erfüllt wird.
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