Lärm: Warum Lärmschutz?
Der Betrieb von Falzmaschinen, Kompressoren und anderen Weiterverarbeitungsmaschinen kann insbesondere bei einer dichten Maschinenbelegung und ungünstigen Raumverhältnissen zu einer erheblichen Lärmbelastung der Mitarbeitenden führen. Der Lärm wird von den einzelnen Maschinen erzeugt und von den Raumwänden reflektiert.
Lärmschwerhörigkeit ist weiterhin die häufigste Berufskrankheit. Ein hoher Lärmpegel bedeutet zudem einen zusätzlichen Stressfaktor für die Mitarbeitenden, der neben vielen anderen Symptomen zu einem allgemeinen Abfall der Leistungsfähigkeit führen kann. Insbesondere durch technische Maßnahmen muss daher die Lärmbelastung begrenzt werden.
Lärmquellen in der Buchbinderei und Papierverarbeitung
Lärmbelastungen entstehen durch die Schallabstrahlung von Maschinen sowie durch Reflexionen dieser Schallwellen im Raum. Die wesentlichen Lärmquellen in der Buchbinderei und Papierverarbeitung sind:
Falzmaschinen
Falzmaschinen verursachen ein sehr stark impulshaltiges Geräusch, das vom Anschlagen des Falzbogens herrührt. Dieses Geräusch ist besonders kritisch, da die Impulse sehr hohe Spitzenwerte haben. Werden mehrere Falzmaschinen nebeneinander aufgestellt und gleichzeitig betrieben, addieren sich die Schallpegel und damit die Belastungen. Während des Betriebs ist darauf zu achten, dass der Schallschutz komplett geschlossen ist.
Kompressoren
Frei stehende Kompressoren sind sehr laut und geben ein sehr lästiges Dauergeräusch ab.
Dichte Maschinenbelegung und schallharte Räume
Die Schallpegel dicht beieinander stehender Papierverarbeitungsmaschinen addieren sich. Bestehen die Wände, die Decke und der Boden des Arbeitsraumes zudem aus Materialien wie Beton, Trapezblech oder Glas, welche den Schall gut reflektieren, wird der Schallpegel noch weiter verstärkt. Niedrige und enge Räume sind nicht selten eine wesentliche Ursache für hohe Lärmpegel.
Maßnahmen zur Lärmbegrenzung
Technische Maßnahmen sind grundsätzlich vorzuziehen. Erst nach Ausschöpfung aller technischen und organisatorischen Maßnahmen sind persönliche Schutzmaßnahmen anzuwenden.
Technische Maßnahmen
Neue Maschinen müssen unbedingt dem Stand der Lärmminderungstechnik entsprechen und damit so gering wie möglich zur Lärmbelastung beitragen. Richtwerte für die wichtigsten Maschinenarten sind in der Technischen Regel "Lärm", Teil 3, Anhang 1, veröffentlicht.
Falzmaschinen müssen mit wirksamen sekundären Schallschutzmaßnahmen ausgestattet sein, um dem Stand der Lärmminderungstechnik zu entsprechen. Taschenfalzmaschinen sind komplett gekapselt. Wichtig ist, dass die Schallschutzhauben auf der Innenseite mit geeignetem Schallabsorptionsmaterial ausgeführt sind und bei der Produktion auch benutzt werden, d. h. geschlossen sind. An sogenannten Kombifalzmaschinen übernehmen die Lärmschutzhauben auch die Aufgabe einer Schutzeinrichtung, die die mechanischen Gefahren, z. B. am Falzschwert und an den Falzwalzen, sichert. Diese Schutzeinrichtungen sind über Personenschutzschalter mit den Antrieben der Falzmaschine verriegelt.
Kompressoren sollten möglichst in einem separaten Raum aufgestellt werden. Dabei ist zu beachten, dass die Weglänge für die Saugluftzuleitungen begrenzt ist. Außerdem ist eine ausreichende Luftzufuhr sowohl zum Ansaugen als auch zur Kühlung zu gewährleisten. Enge Kapseln um den Kompressor herum sind auch möglich; hier ergeben sich aber häufig Wärmeprobleme.
Raumakustik: In Neubauten müssen die Begrenzungsflächen schallabsorbierend gestaltet sein. Aber auch bei bestehenden Produktionsräumen kann die Lärmbelastung durch den nachträglichen Einbau von Schallabsorptionsmaterial an der Decke oder an den Wänden deutlich gesenkt werden.
Organisatorische und persönliche Maßnahmen
Überschreitet der Tages-Lärmexpositionspegel 80 dB(A), muss persönlicher Gehörschutz zur Verfügung gestellt werden. Gleichzeitig muss den Beschäftigten eine Arbeitsmedizinische Vorsorge angeboten werden. Erreicht der Tages-Lärmexpositionspegel 85 dB(A), ist das Tragen von Gehörschutz und eine regelmäßige Arbeitsmedizinische Vorsorge erforderlich.
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