Integrierte Waschanlagen
Werden in Druckmaschinen integrierte Waschanlagen gemeinsam mit Durchlauftrocknungseinrichtungen, z. B. UV- oder IR-Trockner, betrieben, muss sichergestellt sein, dass dabei keine Explosionsgefahren entstehen.
Eine Explosionsgefahr wäre z.B. die Zündung der beim Waschprozess freigesetzten Waschmitteldämpfe oder -nebel an heißen Oberflächen (Zündquelle) der Trocknungseinrichtung geschehen. Die möglichen Folgen wären eine Verpuffung oder ein Brand.
Um das zu verhindern, wird im einfachsten Fall durch eine Verriegelung zwischen Wasch- und Trocknungseinrichtung gewährleistet, dass der Waschvorgang erst dann in Gang gesetzt werden kann, wenn die Temperatur am abgeschalteten Trockner gefahr- los gering ist. Der Trockner wiederum kann erst dann in Betrieb genommen werden, wenn durch Lösemitteldämpfe keine Explosionsgefahren mehr bestehen. Ausnahmen davon müssen mit der Berufsgenossenschaft abgestimmt werden.
Für den Parallelbetrieb von Waschanlage und UV- Trockner dürfen ausschließlich Waschmittel mit Flammpunkten größer 55° C eingesetzt werden.
Schlauchleitungen und Kupplungsstücke zum Transport des Waschmittels zu den Wascheinrichtungen müssen außerhalb der Druckmaschinenseitenwände verlegt sein oder durch dauerhafte Maßnahmen wie Trennbleche vom UV-Trockner abgeschottet sein. Sonst können Leckagen dazu führen, dass Lösemittel in heiße Bereiche des UV- Trockners eindringen.
Vor allem bei Schlauchleitungen muss eine beschleunigte Alterung durch die Einwirkung von UV-Strahlung berücksichtigt werden.
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