Maßnahmen des organisatorischen Explosionsschutzes
Technische Schutzmaßnahmen haben immer Vorrang gegenüber organisatorischen Schutzmaßnahmen. Zusätzliche organisatorische Schutzmaßnahmen können erheblich zur Verringerung der Explosionsgefahr beitragen, z. B.:
- konsequente räumliche Trennung von Tätigkeiten, bei denen die Bildung explosionsfähiger Atmosphäre nicht ausgeschlossen werden kann, von allen übrigen Tätigkeiten,
- Entfernung aller nicht zwingend in explosionsgefährdeten Bereichen benötigten Arbeitsmittel oder Geräte und Einrichtungen aus den explosionsgefährdeten Bereichen,
- Verringerung von Lager- und Bereitstellungsmengen brennbarer Flüssigkeiten (auftragsbezogene Bereitstellung, Entsorgung von Altbeständen),
- regelmäßige Reinigung der Ionisatoren/Entladestäbe,
- regelmäßige Wartung und vorbeugende Instandhaltung, z. B. Austausch von Verschleißteilen wie Lagern oder Filtermatten.
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