Prüfungen
Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen sind auf Explosionssicherheit zu prüfen
- vor der erstmaligen Inbetriebnahme,
- nach prüfpflichtigen Änderungen
und - mindestens alle sechs Jahre.
Zu berücksichtigen sind dabei die Zoneneinteilung und das im Explosionsschutzdokument dargelegte Explosionsschutzkonzept.
Für Schutzsysteme, Sicherheits-, Kontroll- und Regelvorrichtungen ist eine Prüfung alle 3 Jahre und für Lüftungssysteme in explosionsgefährdeten Bereichen jährlich festgelegt.
(vgl. dazu auch Betriebssicherheitsverordnung)
- Webcode: 17366155
Diesen Beitrag teilen