Prüfungen

Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen sind auf Explosionssicherheit zu prüfen

  • vor der erstmaligen Inbetriebnahme,
  • nach prüfpflichtigen Änderungen
    und
  • mindestens alle sechs Jahre.

Zu berücksichtigen sind dabei die Zoneneinteilung und das im Explosionsschutzdokument dargelegte Explosionsschutzkonzept.

Für Schutzsysteme, Sicherheits-, Kontroll- und Regelvorrichtungen ist eine Prüfung alle 3 Jahre und für Lüftungssysteme in explosionsgefährdeten Bereichen jährlich festgelegt.

(vgl. dazu auch Betriebssicherheitsverordnung)

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