Sicheres Arbeiten

Zur Umsetzung der notwendigen Maßnahmen aus dem Brandschutz- und Explosionsschutzkonzept gehört auch, dass die Beschäftigten beim Arbeiten Verhaltensregeln kennen und beachten. Dazu gehören u.a.:

  • Arbeitsmittel, Schutzsysteme, Regel- und Sicherheitseinrichtungen entsprechend den in Betriebsanweisungen festgelegten Fristen prüfen,
  • brennbare Flüssigkeiten außerhalb der Ex-Zonen und außerhalb der Verkehrswege nur in den für den Fortgang der Arbeit erforderlichen Mengen am Arbeitsplatz bereit halten,
  • Brandschutztüren und Rettungswege freihalten,
  • Wartung und Einstellung von elektrostatischen Systemen zur Druckunterstützung und zur Bahnentladung,
  • Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladungen, z. B. Einsatz und Verwendung von Erdungsklemmen,
  • nur zugelassene (z. B. vom Hersteller) Ersatzteile verwenden
  • keine großflächige Fußbodenreinigung mit Lösemitteln,
  • konsequentes Tragen ableitfähiger Sicherheitsschuhe (ESD-Schuhe) in explosionsgefährdeten Bereichen der Zone 1.

Dies ist in den Betriebsanweisungen zu berücksichtigen und muss Gegenstand der regelmäßigen Unterweisungen sein.

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