Umgang mit Lösemitteln
Lösemittel dürfen nur bestimmungsgemäß verwendet werden und z.B. nicht zur Reinigung großer Flächen, wie z. B. Fußböden eingesetzt werden:
- Gebrauchte, mit Lösemittel kontaminierte Putzlappen werden gesammelt und in verschließbaren Behältern gelagert.
- Die Wiederaufbereitung bzw. Entsorgung erfolgt über einen entsprechenden Fachbetrieb. Farb- und Lösemittelbehälter sind dicht geschlossen zu halten.
- Die Lagerung ist nur in gut durchlüfteten Räumen zulässig.
- Webcode: 17834518
Diesen Beitrag teilen