Organisatorische Maßnahmen

Bei Tätigkeiten mit erhöhter Exposition, z. B. Nachfüllen von Farbe oder manuelle Viskositätsprüfung, ist organisatorisch sicherzustellen, dass die Dauer dieser Arbeiten je Beschäftigten zeitlich begrenzt wird.

Versorgungsbehälter für Farbe oder Vorratsbehälter für Reinigungsmittel sind geschlossen zu halten. Mit Farbe oder Lösemittel verschmutzte Putztücher müssen in geschlossenen Behältern aufbewahrt, täglich aus den Arbeitsräumen gebracht und regelmäßig durch einen entsprechenden Fachbetrieb entsorgt werden.

Im gesamten Arbeitsbereich besteht Ess-, Trink-, und Rauchverbot. Darauf ist in der Betriebsanweisung hinzuweisen.

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