Persönliche Schutzmaßnahmen
Atemschutz
Für spezielle, nicht regelmäßige Arbeiten mit hoher Exposition, wie Reinigungsarbeiten an der Destillationsanlage oder Teilewaschanlage ist geeigneter Atemschutz zur Verfügung zu stellen und zu verwenden (z. B. Filtertyp A, braun).
Hand- und Hautschutz
Grundsätzlich muss Hautkontakt, z. B. beim Reinigen mit Lösemitteln oder bei der manuellen Handhabung der Farben, vermieden werden. Die Verwendung von geeigneten Chemikalienschutzhandschuhen, z. B. aus Nitrilkautschuk bzw. Butylkautschuk bei längeren Reinigungsarbeiten, ist in einem Handschuhplan festzulegen.
Bei der Erstellung eines Hand- und Hautschutzplanes und der Auswahl von geeigneten Schutzhandschuhen unterstützt das Portal Hand- und Hautschutz.
Mit Farben und Lösemitteln durchtränkte Kleidung muss umgehend gewechselt werden.
Besteht die Gefahr, dass Lösemittel oder Farben verspritzen, beispielsweise beim Mischen, Abfüllen, Nachfüllen oder Reinigen, muss Augenschutz, z. B. eine Schutzbrille, benutzt werden.
- Webcode: 23258058
Diesen Beitrag teilen