Umgang mit Lösemitteln - Gestiegene Anforderungen
Die Gefahrstoffverordnung fordert, Art und Ausmaß der Exposition der Beschäftigten mit Gefahrstoffen zu ermitteln. Im Verpackungstief- und Flexodruck steht die inhalative Exposition durch Lösemitteldämpfe im Vordergrund. Nach der TRGS 402 muss die Ermittlung und Bewertung hierbei durch Arbeitsplatzmessungen oder durch andere gleichwertige Verfahren erfolgen.
Seit 2016 wurden die Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW) für die beiden Hauptlösemittel mehr als halbiert: Der AGW von Ethylacetat wurde im November 2016 von 1.500 mg/m3 auf 730 mg/m3 gesenkt, der AGW von Ethanol im Mai 2018 von 960 mg/m3 auf 380 mg/m3. Zusätzlich gilt für den Verzögerer 1-Ethoxy-2-propanol ein neuer AGW von 86 mg/m3 statt vorher 220 mg/m3.
Weitere Infos sind im Artikel "Nicht überschreiten - Arbeitsplatzgrenzwerte im Verpackungstief- und Flexodruck" zu finden.
Zur Einhaltung der deutlich gesenkten Arbeitsplatzgrenzwerte ist ein sensibler Umgang mit Lösemitteln erforderlich.
Nach den Erfahrungen der BG ETEM werden Lösemitteldämpfe insbesondere bei manuellen Tätigkeiten mit den Lösemitteln freigesetzt und tragen so zur Belastung der Beschäftigten bei. Entsprechend der Maßnahmenhierarchie nach dem S-T-O-P Prinzip ist somit vorrangig die Substitution der Lösemittel in einzelnen Prozessschritten, beispielsweise für Reinigungsarbeiten zu prüfen.
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