Einzelhandel
Neben der Tätigkeit des Fotografierens kommen in einem Fotofachgeschäft noch eine Vielzahl an weiteren Tätigkeiten hinzu, wie z. B. Kassiertätigkeiten, Bürotätigkeiten, Beratung von Kundinnen und Kunden, Warenbestellung, Retourenabwicklung usw.
Abhängig von den individuellen Tätigkeiten müssen auch die entsprechenden Gefährdungen individuell betrachtet werden. Dies können z. B. mechanische, elektrische oder chemische Gefährdungen sein oder auch Gefährdungen durch physikalische Einwirkungen, durch spezielle Arbeitsumgebungsbedingungen oder auch psychische Belastungen.
Eine praxisnahe Hilfe zur Erstellung der Gefährdungsbeurteilung für den Einzelhandel und zur Durchführung der Unterweisung der Beschäftigten gibt die DGUV Regel 108-601 "Branche Einzelhandel".
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