Grundlagen der Organisation
Fast alle Vorschriften im Arbeitsschutz richten sich an den Unternehmer. Doch auch im kleinen Betrieb kann er nicht alles allein erledigen.
Aufgaben können auf Mitarbeiter übertragen werden, ohne dass dies den Unternehmer von der grundsätzlichen Verantwortung entbindet.
Die Grundlagen einer guten Arbeitsschutzorganisation sind:
- Arbeitsschutz als Unternehmensziel deutlich machen
- Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung sicherstellen
- Informationen (Vorschriften, Praxishilfen u. a.) beschaffen
- Gefährdungsbeurteilung erstellen
- Betriebsanweisungen erstellen
- Mitarbeiter beteiligen und unterweisen
- Sicherheitsbeauftragte bestellen und ausbilden lassen
- Erfüllung der Arbeitsschutzpflichten durch Pflichtenübertragung organisieren
- Arbeitsschutz beim Einsatz von Fremdfirmen gewährleisten
- Wichtige Unterlagen (Pflichtenübertragungen, Genehmigungen u. a.) aufbewahren
- Für Notfälle planen ("Erste Hilfe": u. a. Verbandmatrial, Ersthelfer, Erste-Hilfe-Aushang, Alarmplan, Fluchtwege, Notausgänge)
- Arbeitsschutz bei Änderungen im Betrieb und Neubeschaffungen berücksichtigen
- Arbeitsschutzausschuss (in Betrieben mit mehr als 20 Mitarbeitern, berät reglmäßig (vierteljährlich) Anliegen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung)
- der Unfälle, Beinah-Unfälle, Betriebsstörungen und Gesundheitsprobleme mit den Betroffenen und/oder im Arbeitsschutzausschuss
- Prüfen, ob eine Arbeitsmedizinische Vorsorge notwendig ist bzw. angeboten werden muss
Stellt der Arbeitsschutz einen selbstverständlichen Bestandteil der Betriebsorganisation dar, werden sich auch die Mitarbeiter damit identifizieren.
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