Abfallentsorgung/ Ballenpresse
Abfallentsorgungsanlagen wie z.B. Ballenpressen bergen nicht zu unterschätzende Gefahren. Das zeigen die immer wieder vorkommenden schwere Unfälle, teilweise mit tragischem Ausgang. Nachfolgend sind zwingende Sicherheitsanforderungen aufgeführt, die sich aus den Erkenntnissen dieser schweren Unfälle ergeben.
Störungen vorbeugen
Die Erfahrung zeigt, dass es im Bereich der Materialzuführung über Stetigförderer immer wieder zu Störungen kommt. So können sich beispielsweise große Wellpappenbögen an der Einfüllöffnung zum Schredder stauen. Solche Störungen zu beseitigen, stellt eines der größten Unfallrisiken an diesen Anlagen dar.
Deshalb müssen Störungen an der Einfüllöffnung von Schredder oder Ballenpresse durch konstruktive Maßnahmen möglichst verhindert werden: So lässt sich etwa ein übermäßiges Ansammeln von Material in der Gefahrenzone vermeiden, indem der Aufgabequerschnitt mechanisch begrenzt wird. Damit ist sichergestellt, dass Störungen in einen unkritischen, von der Gefahrenzone entfernten Bereich verlegt werden. Ist das nicht möglich, muss ein sicherer Zugang für die Entstörungsarbeiten geschaffen werden. Vorzugsweise sind das ortsfeste Arbeitsbühnen im Bereich der Einfüllöffnung.
Not-Halt durch Reißleinen
Zudem müssen Reißleinen quer oder V-förmig über dem Förderband gespannt sein oder längs über den Wangen (siehe Abbildungen unten). Dann können Beschäftigte sie im Notfall auch erreichen und die Anlage anhalten, falls sie sich auf dem Förderband befinden. Je nach Höhe der Reißleinen kann es erforderlich werden, zusätzliche Zugleinen senkrecht anzubringen, über die sich der Not-Halt auch im Liegen auslösen lässt.
Viele Schredder haben eine lange Nachlaufzeit von mehreren Minuten. In solchen Fällen ist es empfehlenswert, eine mit einer Drehzahlüberwachung gekoppelte Ampel zu installieren, die eindeutig signalisiert, wann die Anlage zum Stillstand kommt. Nur bei entsprechendem Signal darf das Personal mit den Entstörungsarbeiten beginnen.
Automatische Personenerkennung
Gerade bei großen Anlagen, die über Förderbänder befüllt werden, hat sich der Einsatz von Personenerkennungssystemen bewährt. Beschäftigte tragen dazu einen Transponder, vorzugsweise in der Arbeitskleidung, den die Maschine erkennt, sobald er sich der Gefahrzone nähert. Das Erkennungsfeld erfasst den gesamten Bereich der Einfüllöffnung am Ende des Zuführförderers. Gelangt beispielsweise ein Mitarbeiter des Bedienpersonals auf das Zuführband – ob unbeabsichtigt oder nicht –, so stoppt dieses samt nachgeschaltetem Schredder und/oder Ballenpresse. Der Stillstand wird erreicht, bevor die Person die Gefahrzone passiert, das heißt, auch handlungsunfähige Personen werden geschützt. Allerdings müssen Betriebe über organisatorische Maßnahmen sicherstellen, dass jeder in diesem Bereich Beschäftigte den Transponder trägt.
Basierend auf der Gefährdungsanalyse muss eine Betriebsanweisung erstellt werden, anhand der die Beschäftigten über das sichere Arbeiten an Schredderanlagen unterwiesen werden. Die Betriebsanweisung muss im Arbeitsbereich aushängen.
Detailliertere Informationen zur Absicherung von Gefährdungen an Einfüllöffnungen mit stetiger Materialzufuhr finden sich in der DGUV Information 214-018 „Schutzmaßnahmen beim Betreiben von Ballenpressenanlagen“ sowie in der Norm EN 16252 „Maschinen zum Verdichten von Abfällen oder recyclebaren Materialien“.
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