Gefährdungsbeurteilung im Bereich der Wellpappenerzeugung und Kartonagenherstellung
Nach § 4 BetrSichV hat der Arbeitgeber sicherzustellen, dass nur Arbeitsmittel bereitgestellt und benutzt werden, die für die am Arbeitsplatz gegebenen Bedingungen geeignet sind und bei der bestimmungsgemäßen Benutzung Sicherheit und Gesundheitsschutz gewährleisten. Ist dies nicht in vollem Umfang möglich, müssen vom Arbeitgeber Maßnahmen zur Minimierung der Gefährdung getroffen werden.
Die notwendigen Maßnahmen müssen dem Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung, die eine zentrale Stellung in der BetrSichV einnimmt, entsprechen. Die Verpflichtung, eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen ist nicht neu, dennoch wird sie in § 3 BetrSichV konkretisiert. Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung sind „insbesondere die Gefährdungen zu berücksichtigen, die mit der Benutzung des Arbeitsmittels selbst verbunden sind und die am Arbeitsplatz durch Wechselwirkungen der Arbeitsmittel untereinander oder mit Arbeitsstoffen oder mit der Arbeitsumgebung hervorgerufen werden.“
Neu für den Arbeitgeber ist, dass er im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung Art, Umfang und Fristen für die erforderlichen Prüfungen von Arbeitsmitteln, die Schäden verursachenden Einflüssen unterliegen, die zu gefährlichen Situationen führen können, eigenverantwortlich ermitteln muss. Die in den berufsgenossenschaftlichen Vorschriften und Regelwerken vorgegebenen Fristen können zwar herangezogen werden, um auf der „sicheren Seite“ zu sein, diese Fristen sind jedoch nicht mehr bindend.
Die erforderlichen Prüfungen vor der ersten Inbetriebnahme, nach jeder Montage auf einer neuen Baustelle, nach den in der Gefährdungsbeurteilung ermittelten Fristen etc. sind von einer hierzu befähigten Person durchführen zu lassen. Befähigte Person im Sinn der BetrSichV ist eine Person, „die durch ihre Berufsausbildung, ihre Berufserfahrung und ihre zeitnahe berufliche Tätigkeit über die erforderlichen Fachkenntnisse zur Prüfung der Arbeitsmittel verfügt.“
Unterstützung bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung bietet die Praxishilfe Wellpappenherstellung und -verarbeitung (S241).
- Webcode: 16875019
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