Werbetechnik

Unternehmen der Branche Werbetechnik erarbeiten Konzepte für Werbe-, Informations- und Orientierungsmaßnahmen. Sie beraten Kunden hinsichtlich einer möglichen Umsetzung, stellen Schilder, Lichtreklamen und Werbemittel her und installieren diese beim Kunden. Gefährdungen durch den Umgang mit gefährlichen Arbeitsstoffen, Werkzeugen und bei Tätigkeiten auf Bau- und Montagestellen müssen ebenso wie elektrische Gefährdungen beim Anschluss von Lichtreklamen berücksichtigt werden.

Neben der qualifizierten Beratung von Kunden und grafischen Vorarbeiten werden z. B. Folienverklebungen für Türen, Fenster oder Fahrzeuge sowie Schilder und Lichtreklamen aus unterschiedlichen Werkstoffen hergestellt. Ein weiteres Betätigungsfeld ist das Herstellen und Bedrucken von Gegenständen zu Werbezwecken wie z. B. Gliedermaßstäbe, Feuerzeuge etc.

Für die Gefährdungsbeurteilung steht die Praxishilfe für die Werbetechnik (Bestell-Nr.: S260) im Medienportal der BG ETEM in der Zip-Datei SZ019 zur Verfügung.

Druckverfahren
Häufig eingesetzte Druckverfahren in der Branche "Werbetechnik" sind der Sieb-, Digital-, Tampon- und 3D-Druck. Die Anforderungen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes an die verwendeten Verfahren sind in den zugehörigen Brancheninformationen dargestellt. Dort befinden sich auch Hinweise zu weiteren Informationsschriften und Hilfsmitteln.

Metall- und Kunststoffverarbeitung
Zur Herstellung von Schildern und Lichtreklamen werden unterschiedlichste Metalle und Kunststoffe verwendet. Hierzu werden je nach Arbeitsauftrag einfache handgeführte Werkzeuge bis hin zu komplexeren Werkzeugmaschinen in den Unternehmen eingesetzt. Weiterhin werden zur Montage der Bauteile verschiedene Fügetechniken wie Schweißen, Löten, Nieten und Kleben angewendet.

Schon bei der Beschaffung von technischen Arbeitsmitteln können Fehler auftreten, die mit dem Arbeits- und Gesundheitsschutz nicht vereinbar sind. Informationen zu den sicherheitstechnischen Mindestanforderungen der Arbeitsmittel können der Informationsschrift "Bereitstellen von Maschinen - erfolgreich planen, beschaffen, in Betrieb nehmen, verändern" (Bestellnummer MB046) oder der Informationsschrift "Voraussetzungen für das Inverkehrbringen von Maschinen in den Europäischen Wirtschaftsraum" (Bestellnummer MB049) aus dem Medienportal der BG ETEM entnommen werden.

Eine weitere Gefährdung des Anwenders kann bei der unsachgemäßen Verwendung von Arbeitsmitteln und -verfahren entstehen. Im Medienportal der BG ETEM sind Informationen zu häufig eingesetzten Arbeitsmitteln und Arbeitsverfahren im Bereich der Werbetechnik zu finden. Diese Arbeitshilfen gehen auf vielfältige Arbeitstätigkeiten und -vorrichtungen ein; sie beschreiben in Kürze Schutzmaßnahmen und verweisen auf weitergehende Literatur zur vertiefenden Information. Zu den Arbeitshilfen (Bestellnummer SZ025)

Bau- und Montagestellen
Häufig müssen die hergestellten Werbemittel beim Kunden installiert werden. Auch hierbei sind unterschiedliche Anforderungen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes zu beachten.

Bei diesen Montagearbeiten kann es sich um das Anbringen von Folien handeln, das ohne Einsatz von Arbeitsmitteln zu bewerkstelligen ist, bis hin zu Fassadenbeschriftungen, bei denen Leitern, Gerüste und/oder Hubarbeitsbühnen zum Einsatz kommen. Vor allem bei den größeren Montageaufgaben kann es notwendig sein, eine baustellenbezogene Gefährdungsbeurteilung zu erstellen. Als Hilfsmittel ist hierzu im Medienportal die Checkliste "Gefährdungsbeurteilung Bau-/Montagestellen" (Bestell-Nr.: GB002-B) verfügbar.

Weitere Informationen zu möglichen Gefährdungen auf den Bau- und Montagestellen sind im Medienportal der BG ETEM unter "Themen" > "Bau- und Montagestellen" zu finden.

Ergänzende Informationen zum sicheren Betrieb von Hubarbeitsbühnen können der DGUV Information 208-019 "Sicherer Umgang mit fahrbaren Hubarbeitsbühnen" entnommen werden.

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