Gefährdungsbeurteilung
Gefährdungen zu beurteilen, die für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbunden sind, und daraus Arbeitsschutzmaßnahmen abzuleiten, ist eine Kernforderung des Arbeitsschutzgesetzes an den Arbeitgeber.
Die Ermittlung psychischer Belastungen ist genauso ein Bestandteil der Gefährdungsbeurteilung wie z. B. mechanische Gefährdungen, elektrische Gefährdungen oder Gefährdungen durch Gefahrstoffe. Psychische Belastungen können z. B. durch verspätete Lieferung der Zeitungspakete, schlechte Tourenplanung oder extreme Wettersituationen entstehen.
Allgemeine Informationen zur Gefährdungsbeurteilung sind unter dem Webcode 18886164 zu finden, Informationen zum Thema psychische Belastungen unter dem Webcode 15302447.
- Webcode: 18841505
Diesen Beitrag teilen