Elektrotechnische Arbeiten

Elektrische Anlagen und Betriebsmittel dürfen nur von Elektrofachkräften oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft errichtet, geändert und instand gehalten werden.

Eingriffe in das örtliche Stromversorgungsnetz erfolgen in Absprache mit dem Netzbetreiber und nur durch entsprechend qualifizierte Elektrofachkräfte.

 

Grundlegende Informationen zu Elektrotechnischen Arbeiten, Qualifikation

sind zu finden unter "Themen A-Z" > "Elektrotechnische Arbeiten, Qualifikation"

Bei der Beschäftigung bzw. Beauftragung von Personal, das elektrotechnische Arbeiten durchführt, hat die Unternehmensleitung eine besondere Auswahlverantwortung. Sie muss berücksichtigen, ob dieses Personal befähigt ist, die für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz zu beachtenden Regeln und Normen einzuhalten. Lesen Sie das Merkblatt "Qualifikation für elektrotechnische Arbeiten in der Veranstaltungs- und Produktionstechnik"

Elektrotechnische Arbeiten am Filmset

Am Filmset werden insbesondere ortsveränderliche / mobil verwendete elektrische Betriebsmittel eingesetzt. Das sind z. B. Effektgeräte, Kabel, Lichtstellanlagen, Multi-Core-Systeme, Projektoren, Scheinwerfer, Steckvorrichtungen, Ton- und Videogeräte, Verteiler und Schaltkästen, Requisiten.
Diese elektrischen Betriebsmittel sind zum Teil geliehen, den Strom für die Geräte liefern häufig mobile Stromerzeuger oder die Spannungsversorgung "fremder Häuser".
Zu beachten ist:
  • "Nicht betriebseigene" elektrische Betriebsmittel müssen vor der Benutzung von einer Elektrofachkraft geprüft werden.
  • Steckdosen in "fremden Häusern" müssen von einer Elektrofachkraft auf richtigen Anschluss der Außenleiter und des Schutzleiters überprüft werden  (es sei denn, der Betreiber der Anschlüsse bestätigt den ordnungsgemäßen Zustand), als zusätzliche Schutzmaßnahme soll eine ortsveränderliche Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (PRCD mit erweitertem Schutzumfang nach VDE 0661, Bemessungsdifferenzstrom ≤ 30 mA) verwendet werden.
  • Leitungen müssen ggf. durch Kabelbrücken oder Schutzrohre oder Ähnliches geschützt werden.
  • Leitungsroller müssen für den Einsatz unter rauen Umgebungsbedingungen geeignet sein und sollten u.a. folgende Merkmale aufweisen: Schutzklasse II. Schutzart IP 44, Ausrüstung mit einer integrierten Schutzeinrichtung gegen übermäßige Erwärmung, z. B. Thermoschutzschalter.
  • Mobile Stromerzeuger: Bei der Verwendung eines Generators sind die Bestimmungen der DGUV Information 203-032 „Auswahl und Betrieb von Ersatzstromerzeugern auf Bau- und Montagestellen“ (BGI 867) zu beachten. Die Errichtung einer Erdung und die Überprüfung der Schutzmaßnahmen erfolgen durch eine Elektrofachkraft.
  • Potenzialausgleich: Alle metallischen Einrichtungen, die im Fehlerfall gefährliche Berührungsspannungen annehmen können, müssen in einen gemeinsamen Potenzialausgleich einbezogen und mit dem Schutzleiter des speisenden Netzes verbunden werden.
Ausführliche Informationen: Sicherheit am Set (S041)
  • Webcode: 15373090