Gefahrstoffe in der Filmproduktion

In der Filmproduktion kommen in der Regel Gefahrstoffe beim Szenenbild, in der Maske und bei Spezialeffekten vor.

Bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen sind die Bestimmungen der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)  einzuhalten.
  • Die Gefährdungen durch Gefahrstoffe sind durch fachkundige Personen zu ermitteln und zu beurteilen, geeignete Schutzmaßnahmen sind festzulegen. Erste Hinweise, welche Gefahren von den eingesetzten Produkten ausgehen, erhält der Anwender aus der Kennzeichnung und dem Sicherheitsdatenblatt (muss vor Ort zur Verfügung stehen).
  • Für bestimmte Tätigkeiten mit Gefahrstoffen sind besondere Schutzmaßnahmen erforderlich. Dies gilt u. a. für Tätigkeiten mit explosionsgefährlichen, Brand fördernden, entzündlichen, giftigen und Krebs erzeugende Stoffen oder Gemischen, einschließlich ihrer Lagerung.
  • Die Gefährdungsbeurteilung ist zu dokumentieren. Es sind Betriebsanweisungen zu erstellen, in denen die auftretenden Gefahren und die erforderlichen Schutzmaßnahmen sowie Verhaltensregeln für die jeweiligen Tätigkeiten mit Gefahrstoffen festzulegen sind. Hier sind auch Hinweise zum Verhalten im Gefahrfall und zur Ersten Hilfe zu geben.
  • Die Betriebsanweisung muss am Arbeitsplatz vorhanden sein. Die Beschäftigten sind anhand der Betriebsanweisung zu unterweisen.
  • Je nach Gefahrstoff ist Vorsorge gemäß der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) anzubieten oder zwingend durchzuführen. Diese Vorsorge wird von einem Betriebsarzt durchgeführt

 

Ausführliche Informationen: "Themen A-Z" > "Gefahrstoffe"

 

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