Anforderungen an Räume

Bei der Bemessung und Gestaltung der Räume sind die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung zu beachten. Bei Kinos mit mehr als 200 Besuchern sind zusätzlich die Forderungen der Versammlungsstättenverordnung zu beachten. Daneben gibt es weitere Besonderheiten, die für spezielle Räume zu beachten sind.

Projektionsraum

Im Kino projiziert man mit Projektoren Filme oder Bilder aus einem digitalen Speicher auf eine Bildwand. Die Projektoren befinden sich normalerweise in einem Raum hinter dem Zuschauerraum. Die Räume sind abgedunkelt, damit kein störendes Licht in den Zuschauerraum gelangt.

Daher ist es wichtig, dass der Projektionsraum über einen rutschhemmenden Fußboden verfügt und frei von Stolperstellen und Hindernissen ist. Die Verkehrswege sind freizuhalten und dürfen nicht als Lagerfläche verwendet werden.

Bei Laufbildprojektoren immer die Einzugsstellen am Antrieb und die Speichen der Filmrolle sichern.
Bei Laufbildprojektoren immer die Einzugsstellen am Antrieb und die Speichen der Filmrolle sichern.
Kommen Laufbildprojektoren für die Wiedergabe zum Einsatz, sind besondere Schutzmaßnahmen erforderlich. Hier ist darauf zu achten, dass Einzugsstellen am Filmantrieb und die Speichen an den Filmrollen verkleidet sind. Besonders bei Geräten, die mit einer Hochdruck-Entladelampe ausgerüstet sind, ist vor dem Öffnen des Gehäuses auf Abkühlzeiten zu achten. Der Lampenwechsel darf nicht ohne die erforderliche persönliche Schutzausrüstung (Gesichtsschutz, Handschuhe) erfolgen.

Beim Wechsel von Hochdruck-Entladungslampen immer die Schutzhülle der Lampe und erforderliche PSA verwenden.
Beim Wechsel von Hochdruck-Entladungslampen immer die Schutzhülle der Lampe und erforderliche PSA verwenden.

Geöffnetes Projektor-Lampengehäuse mit Warnhinweisen und Betriebsanweisung.
Geöffnetes Projektor-Lampengehäuse mit Warnhinweisen und Betriebsanweisung.

Popcornküche

In vielen Kinos wird das Popcorn frisch für die Besucher zubereitet. Damit es in der Popcornküche nicht zu Unfällen kommt, gilt es einige Punkte zu beachten.

Das fertige Popcorn wird bis zum Verkauf gelagert.
Das fertige Popcorn wird bis zum Verkauf gelagert.

Aufgrund der Handhabung von Fetten und heißen Flüssigkeiten sind die Fußböden rutschsicher auszuführen. Um die Rutschgefahren zu vermeiden muss ein geeigneter Fußbodenbelag ausgewählt werden. Der Rutschhemmungsfaktor muss mindestens R 12 betragen (ASR A1.5/1,2 "Fußböden").

Arbeitsmittel mit heißen Oberflächen sind mit geeigneten Griffen ausgestattet.
Arbeitsmittel mit heißen Oberflächen sind mit geeigneten Griffen ausgestattet.
Heiße Oberflächen an Maschinen und Geräten sind zu kennzeichnen (mit Warnzeichen W 017).

Für die Handhabung der heißen Arbeitsstoffe und Arbeitsgeräte sind geeignete Griffe, Handschuhe, Schutzbrillen, Haarschutz und ähnliches vorzuhalten.

Aus Brandschutzgründen darf nur die benötigte Tagesmenge von Speisefett- bzw. -öl in der Küche bereitgehalten werden. Ein für Fettbrände geeigneter Feuerlöscher (Brandklasse F nach ASR A2.2 "Maßnahmen gegen Brände") ist bereitzustellen. Für verschüttetes Fett oder Öl müssen Aufnahmemittel, z. B. Sand, in ausreichender Menge vorhanden sein. Sägespäne sind als Aufnahmemittel für Öl und Fett nicht geeignet, da sie sich selbst entzünden können.

Die Belastung durch das Heben und Tragen der Zuckersäcke (25 kg), Maissäcke (10 bis 25 kg) und Öl-Gebinde (15 kg) muss im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung betrachtet werden. Gegebenenfalls sind für den Transport der Zutaten zur Maschine und für das Befüllen Hilfsmittel zur Verfügung zu stellen.

Alle Flächen, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, müssen leicht zu reinigen und zu desinfizieren sein.

Die Absaugung ist regelmäßig auf Funktion zu prüfen und die Fettfangfilter müssen in regelmäßigen Abständen überprüft und gereinigt werden.

Es ist ein Hygieneplan für die Reinigung des Raumes und der verwendeten Geräte aufzustellen. Der Hygieneplan muss die nachfolgenden Angaben enthalten:

Hygieneplan für die Popcornküche

  • Reinigungszyklus,
  • Reinigungsmittel,
  • Reinigungsgeräte,
  • Datum und Unterschrift.

Für das Arbeiten mit der Popcornmaschine muss eine Betriebsanweisung erstellt werden.

Verkaufsräume / Getränkeausschank

Zugänge zu den Arbeitsplätzen wie z. B. Verkaufstischen, Verkaufsinseln, Kassentischen müssen mindestens 0,60 m breit sein und dürfen keine Stolperstellen aufweisen. Die Bewegungsflächen an den Arbeitsplätzen müssen mindestens 1,50 m² betragen. Für das Öffnen von Kisten sind geeignete Werkzeuge wie z. B. Sicherheitsmesser zu verwenden.

Ausreichend Bewegungsfläche für die Mitarbeiter im Verkaufsbereich.
Ausreichend Bewegungsfläche für die Mitarbeiter im Verkaufsbereich.

Ausschankbereich
Für den Ausschankbereich ist folgendes zu beachten:

  • Abfallbehälter müssen aus einem nicht brennbaren Material und mit einem selbstschließenden Deckel ausgestattet sein.
  • Elektrische Geräte wie z. B. Kaffeeautomaten/Espressomaschinen sind regelmäßig zu prüfen.
  • Es muss ein Kontroll-Druckmanometer für die Druckleitungen der Getränkeschankanlagen angebracht sein.
  • Bei Tätigkeiten mit feuchtigkeitsdichten Handschuhen wie z. B. Reinigungsarbeiten muss der Hautschutz beachtet werden.

Getränkeschankanlagen
In der Regel wird Kohlendioxid für Getränkeschankanlagen eingesetzt. Kohlendioxid hat eine höhere Dichte als Luft ("schwerer als Luft"). Unkontrolliert austretendes Gas sinkt nach unten und es entsteht Erstickungsgefahr.

Beim Betreiben von Getränkeschankanlagen sind folgende Punkte zu beachten:

  • Neben den angeschlossenen Druckgasflaschen darf nur eine weitere Druckgasflasche bereitgehalten werden. Lagerung von Druckgasflaschen ist nur in eigenen Lagerräumen zulässig.
  • Der Raum für Druckgasflaschen muss als Gaslagerraum mit dem Warnschild W18 gekennzeichnet sein.
  • Gasflaschen sind gegen Umfallen zu sichern.
  • Getränkeschankanlagen müssen gemäß den Technischen Regeln Getränkeschankanlage (TRSK) errichtet und sachkundig geprüft sein.
  • Eine Gefährdung durch unkontrolliert austretendes Schankgas (Erstickungsgefahr) muss durch geeignete Maßnahmen verhindert werden.
  • Solche Maßnahmen können z. B. sein
    • Gewährleistung einer ausreichenden natürlichen Be- und Entlüftung der Räume,
    • Einbau einer technischen Lüftung (Zu- und Abluftanlage),
    • Installation eines Gaswarngerätes.

 

Das Gaswarngerät (Bildmitte unten) sollte ca. 30 cm über dem Fußboden befestigt werden.
Das Gaswarngerät (Bildmitte unten) sollte ca. 30 cm über dem Fußboden befestigt werden.

Nicht zulässig ist die Lagerung und Bereitstellung der Gasflaschen

  • in Treppenräumen,
  • Haus- und Stockwerksfluren
  • in engen Höfen sowie Durchgängen und Durchfahrten
  • an Treppen von Freianlagen,
  • an besonders gekennzeichneten Rettungswegen,
  • in Garagen
  • in Arbeitsräumen außer in Getränkeschankanlagen

Weitere Informationen finden Sie in der DGUV Regel 110-007 "Errichtung und Betrieb von Getränkeschankanlagen".

Gasflaschenwechsel

  • Es ist eine Betriebsanweisung über den Umgang, Transport und Wechsel der Gasflaschen zu erstellen.
  • Der sichere Transport der Druckgasflaschen darf nur mit Gasflaschenwagen erfolgen.
  • Nach dem Anschluss der Gasflasche ist der Anschluss auf Dichtigkeit, z. B. mit Leckspray, zu prüfen.

 

Die Getränke werden als Konzentrat (Postmix) geliefert und mit Kohlensäure versetzt.
Die Getränke werden als Konzentrat (Postmix) geliefert und mit Kohlensäure versetzt.

Die Postmix-Verpackungen beinhalten in der Regel 10 l oder 20 l Konzentrat. Bei der Handhabung und dem Transport ist die Belastung der Mitarbeiter durch Heben und Tragen zu beurteilen. Um einer Erkrankung des Muskel-Skelett-Systems vorzubeugen, sind entsprechende Schutzmaßnahmen festzulegen und umzusetzen. Als Beispiel kann das Postmix-Regal mit einem entsprechenden Untergestell ausgestattet werden, um eine ergonomische Arbeitshöhe zu erreichen.

Lager und Kühlräume
Bei der Gestaltung und Organisation des Lagers sind folgende Punkte zu beachten:

  • Die Belastungsangaben des Herstellers sind an den Regalen anzubringen und zu beachten.
  • Das Lagergut ist gegen Herabfallen zu sichern.
  • Das Zusammenlagern von Gefahrstoffen mit Lebensmitteln ist verboten.
  • Lager müssen eine Mindestbeleuchtungsstärke von mindestens 100 Lux aufweisen.
  • Für das Lagern von Gefahrstoffen ist der Abschnitt "Umgang mit Gefahrstoffen" zu beachten.
  • Heizungsräume und elektrische Betriebsräume sind keine Lagerräume.
  • Für den Transport schwerer und unhandlicher Teile sind Transporthilfen, z. B. Handhubwagen bereitzustellen.

Ortsfeste begehbare Kühlräume mit einer Grundfläche von mehr als 10 m² müssen jederzeit verlassen werden können. Die Tür muss sich jederzeit von innen öffnen lassen. Der Notausgang muss auch bei Dunkelheit erkennbar sein. Hinweise zum Entriegeln der Tür sollten deutlich erkennbar und leicht verständlich von innen angegeben sein.

Die Notentriegelung im Inneren des Kühlraums ist jederzeit zu öffnen.
Die Notentriegelung im Inneren des Kühlraums ist jederzeit zu öffnen.

Den Mitarbeitern, die in Kühlräumen beschäftigt sind, muss Kleidung und Persönliche Schutzausrüstung wie z. B. Handschuhe zur Verfügung gestellt werden, die einen ausreichenden Kälteschutz bietet.

Büro- und Bildschirmarbeitsplätze
Bei der Gestaltung von Bildschirm- und Büroarbeitsplätzen sollten ergonomische Empfehlungen beachtet werden, um die Belastung für Beschäftigte an Bildschirm- und Büroarbeitsplätzen zu verringern. Die richtige Positionierung und Ausrichtung des Bildschirms auf dem Schreibtisch ist dabei ebenso wichtig, wie die individuelle Einstellung des Bürostuhls. Dies kann Rücken-, Nacken- und Schulterbeschwerden vorbeugen. Blendungen durch Sonneneinstrahlungen oder Spiegelungen von Fenstern und Lampenlicht auf der Bildschirmoberfläche können die Arbeit erschweren.

Starke Kontraste und Helligkeitsunterschiede zwischen der Bildschirmoberfläche und dem Hintergrund ermüden das Auge und erschweren dadurch die Arbeit.

Weitere Informationen finden Sie unter "Themen A-Z" > "Ergonomie"

  • Webcode: 20323964