Brandschutz und Evakuierung
In Kinos sind die Themen Brandschutz und Sicherheit von besonderer Bedeutung. Unkontrolliert fliehende Besucher und der Ausbruch von Panik müssen vermieden werden. Im Vergleich zum möglichen Sach- oder Personenschaden ist der Aufwand für einen wirksamen Brandschutz oftmals überschaubar.
Die Gesamtverantwortung für einen sicheren Betrieb sowie die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz trägt der Unternehmer. Dies schließt auch die Organisation des Brandschutzes mit ein. Hierzu gehören eine regelmäßige Unterweisung aller Beschäftigten und die Ausbildung von Brandschutzhelfern nach ASR A 2.2 "Maßnahmen gegen Brände" (Stand Mai 2018). Bei der Ausbildung handelt es sich um eine fachkundige Unterweisung in Verbindung mit einer praktischen Übung. Brandschutzhelfer erhalten eine theoretische Schulung über die betriebliche Brandschutzorganisation und üben praktisch die Brandbekämpfung an einem Feuer.
Im Alarmfall hat die sichere Evakuierung der Besucher oberste Priorität. Für einen reibungslosen Ablauf müssen alle Fluchtwege ständig frei und die Brandschutzeinrichtungen allzeit funktionsfähig sein. Dies setzt regelmäßige Kontrollen seitens der Mitarbeiter und der Feuerwehr voraus. In den Kinosälen wird im Brandfall weniger das Feuer als viel mehr die starke Rauchentwicklung zur Gefahr.
Brandgefahren erkennen
Bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung und Festlegung der zu ergreifenden Maßnahmen sollten Sie sich eng an den Zielen des vorbeugenden Brandschutzes orientieren:
- Entstehung eines Brandes verhindern
- Ausbreitung eines Brandes verhindern
- Brandbekämpfung sicherstellen (eigene Löschtechnik, Qualifizierung der Mitarbeiter, Feuerwehr)
- Rettungswege festlegen
Analyse des Brandrisikos
Betrachten und bewerten Sie die Risiken, die sich aus vorhandenen brennbaren Stoffen in Kombination mit möglichen Zündquellen ergeben. Ihre Erkenntnisse aus dieser Analyse können Anlass für eine Änderung der betrieblichen Abläufe sein.
Beurteilung der Gefährdungen
Beurteilen Sie als nächstes die Gefährdung von Menschen, Maschinen und Gebäuden, die sich aus einem Brand ergeben. Beachten Sie dabei auch den Zustand der Gebäude und deren Nutzung und beurteilen Sie die Wirkung von Schutzeinrichtungen und -maßnahmen zur Brandbegrenzung und -bekämpfung:
- hohe, unübersichtliche Brandlasten
- unwirksame Feuerschutzabschlüsse (Tore, Türen, Klappen) z. B. defekte oder verkeilte Brandschutztür
- verstellte oder defekte Feuerlöscher
- ungenügende Organisation der Rettungskette
Zusammenhänge betrachten
Zum Abschluss beachten Sie die Zusammenhänge zwischen Brandrisiko (Gefahr, dass ein Brand entsteht) und den Gefährdungen durch einen Brand und legen fest, ob eine erhöhte Brandgefährdung vorliegt.
Achten Sie an Arbeitsplätzen mit Hitzeeinwirkung wie in der Popcornküche darauf, die Brandlasten durch brennbare Materialien und Arbeitsstoffe so gering wie möglich zu halten. Arbeitsflächen, auf die heiße Arbeitsmittel oder Werkstücke gelegt werden, müssen zur Vermeidung von Entstehungsbränden aus hitzebeständigem Material bestehen.
Vorhänge, Sitze und Dekorationen müssen aus schwerentflammbaren Materialien bestehen.
Brandschutzkonzept
Das Brandschutzkonzept ist Teil der Gefährdungsbeurteilung und umfasst den baulichen Brandschutz, wie Brandabschnitte, Brandmeldezentrale, Flucht- und Rettungswege und die Ausstattung mit Feuerlöschmitteln.
Feuerlöscher
Um Entstehungsbrände im Betrieb bekämpfen zu können, müssen funktionstüchtige Feuerlöscher vorhanden sein (Büro, Werkstatt, Lager). Wie viele Sie brauchen, hängt von der Größe und der Brandgefährdung der Arbeitsstätte ab (Minimum: ein Feuerlöscher mit ca. 6 kg je Arbeitsstätte).
Fachleute der örtlichen Unternehmen für Brandschutztechnik können die benötigten "Löschmitteleinheiten" im Rahmen einer Beratung für Ihren Betrieb berechnen. Auch die örtliche Feuerwehr und/oder das Brandschutzamt beraten Sie gern.
Platzieren Sie die Feuerlöscher gut sichtbar und für alle Beschäftigten erreichbar. Auch kleinere Personen müssen das Gerät ohne Schwierigkeiten aus der Halterung nehmen können; zweckmäßig ist eine Griffhöhe von 80 bis 120 cm über dem Boden. Sinnvoll positioniert sind Feuerlöscher in Fluren, in Türnähe möglicher Brandstellen und an "brandgefährlichen" Arbeitsplätzen.
Unterweisen Sie Ihre Beschäftigten in der Handhabung der Feuerlöscher und wie ein Entstehungsbrand bekämpft wird. Feuerlöscher müssen alle zwei Jahre fachmännisch geprüft werden - die Termine stehen auf der Prüfplakette auf dem Feuerlöscher.
Flucht- und Rettungswege
Viele Lichtspieltheater sind Versammlungsstätten. Flucht- und Rettungswege stellen sicher, dass im Brandfall das Gebäude sicher und gefahrlos verlassen werden kann. Sie führen auf kürzestem Weg ins Freie bzw. in sichere Bereiche. Wichtig ist, dass Fluchtwege und Notausgänge gekennzeichnet sind und ständig freigehalten werden. Einengungen bzw. Reduzierung der vorhandenen Breiten durch Aufsteller, Werbeelemente und anderes sind unzulässig.
Die Hinweiszeichen müssen auch im Gefahrfall erkennbar sein. In den Fluchtwegen dürfen wegen der zusätzlichen Gefährdung durch Rauch und Hitze keine brennbaren Materialien abgestellt werden. Fluchttüren müssen in Fluchtrichtung aufschlagen. Fluchttüren, die den unbefugten Zugang verhindern, sollten mit so genannten Panikschlössern ausgerüstet werden. Die Aufbewahrung von Schlüsseln für Fluchttüren in einem Schlüsselkasten ist verboten.
Brandschutztüren trennen verschiedene Brandabschnitte. Sie dürfen nicht festgestellt oder verkeilt werden. Sollen die Feuerschutztüren ständig offen gehalten werden, sind sie mit Einrichtungen auszurüsten, so dass die Türen im Brandfall selbstständig schließen.
Jeder Mitarbeiter sollte die Fluchtwege vor Beschäftigungsaufnahme einmal abgehen - dies prägt sich besser ein als nur eine mündliche oder schriftliche Beschreibung. Weiterhin sind die Flucht- und Rettungswege und die Notausgänge vor jeder Vorstellung auf sichere Begehbarkeit und sicheres Verlassen zu prüfen. Hindernisse müssen sofort beseitigt werden. Notausgänge, die in öffentlich zugänglichen Verkehrsraum führen, sind mindestens mit einer Barriere zu versehen, so dass sie nicht zugeparkt werden können.
Notfallübung
Die Evakuierung der Kinobesucher muss durch Rettungsübungen geübt und die Beschäftigten müssen in Strategien zur Vermeidung von Panik unterwiesen werden. Die wichtigsten sicherheitstechnischen Anlagen und Einrichtungen für den Brandschutz sind: Brandmeldezentrale, Sicherheitsbeleuchtung, Brandfallsteuerung von Aufzügen. Werden Brandmeldeanlagen betrieben, sind Feuerwehrlaufkarten an der Brandmeldezentrale bereitzustellen.
Brandmelde- und Alarmierungsanlagen müssen alle 3 Jahre geprüft werden.
Sicherheitsbeleuchtung für Rettungswege
Die Sicherheitsbeleuchtung kennzeichnet die festgelegten Rettungswege und unterstützt das gefahrlose Verlassen der Räume. Sicherheitsleuchten müssen in der Nähe der Ausgänge der Rettungswege angeordnet und an sonstigen wichtigen Punkten, z. B. an Hindernissen und bei Richtungsänderung von Fluren vorhanden sein.
Die Beleuchtungsstärke der Sicherheitsbeleuchtung für Rettungswege darf 1 Lux nicht unterschreiten. Sie wird 20 cm über dem Fußboden oder den Treppenstufen gemessen. Nach Ausfall der Allgemeinbeleuchtung muss die Sicherheitsbeleuchtung für Fluchtwege die erforderliche Beleuchtungsstärke innerhalb von 15 Sekunden erreichen und mindestens für einen Zeitraum von 60 Minuten nach Ausfall erbringen.
Brandschutzordnung
Die Brandschutzordnung gliedert sich in 3 Teile und enthält die innerbetrieblichen Festlegungen zur Erfüllung der brandschutztechnischen Belange.
Teil A: Dieser Teil richtet sich an alle Menschen im Lichtspieltheater. Er umfasst einen Flucht- und Rettungsplan, in dem die Flucht- und Rettungswege, Sammelplätze und Standorte von Feuerlöscheinrichtungen eingezeichnet sind. Er enthält Hinweise über das Verhalten im Brandfall und nach Bränden.
Teil B: Dieser Teil enthält alle wichtigen Informationen für die Beschäftigten. Für Lichtspieltheater ergeben sich aus der DIN 14 096 folgende Schwerpunkte:
- Brandschutzordnung A muss aushängen
- Brandverhütung: Erlaubnisschein für Feuerarbeiten
- Brand- und Rauchausbreitung
- Flucht- und Rettungswege
- Die Aushänge Teil A und B dürfen nicht verdeckt werden
- Melde- und Löscheinrichtungen
- Verhalten im Brandfall, siehe Teil A
- Brand melden nach dem 5W-Schema
- Alarmsignale und Anweisungen beachten
- Evakuierung der Besucher
- Löschversuche unternehmen
- Besondere Verhaltensregeln, Aufgabenbereiche der Beschäftigten festlegen
Teil C: Dieser Teil richtet sich an Personen, denen besondere Aufgaben übertragen sind (Brandschutzbeauftragte, Sicherheitsfachkräfte, Sicherheitsbeauftragte, Hausmeister).
Besondere Aufgaben sind z. B. Freischalten der elektrischen Anlage, Betätigen von Rauch- und Wärmeableitungsanlagen, Einweisen der Feuerwehr, Koordination der Aktivitäten der Beschäftigten vor Eintreffen der Einsatzkräfte.
Bei mehr als 200 Besuchern ist zusätzlich die Versammlungsstättenverordnung zu beachten.
Weitere Informationen finden Sie unter "Themen A-Z" > "Brand- und Explosionsschutz"
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