Lärm - Gehörschutz

Auf Baustellen sind technische oder organisatorische Maßnahmen zum Schutz gegen Lärm in der Regel nicht möglich.

Bei lärmintensiven Arbeiten oder Arbeiten mit starkem Umgebungslärm (Beurteilungspegel von mehr als 85 dB(A)) muss daher Gehörschutz getragen werden, der es ermöglicht, dass Warnsignale deutlich wahrgenommen werden können. Auswahl der Gehörschützer  siehe DGUV Regel 112-194 „Benutzung von Gehörschutz“.

 

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