Gefährdung durch Lärm

Lärmschwerhörigkeit ist immer noch die am häufigsten angezeigte Berufskrankheit. Die Schädigung des Gehörs durch Lärm entsteht über Jahre und ist irreversibel.

Eine Gefährdung durch gehörschädigenden Lärm besteht z. B. bei Tätigkeiten in Zentrifugenräumen, Gebläsestationen, Blockheizkraftwerk-Anlagen  und anderen Betriebsräumen. Auch wenn dort nur Kontroll- und Inspektionsarbeiten von kurzer Dauer anstehen, müssen die Mitarbeiter Gehörschutz tragen. Dabei gilt: Bei einer Lärmexposition über 80 dB(A) muss Gehörschutz bereitgestellt werden, eine Tragepflicht besteht bereits ab 85 dB(A).

 

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