Elektrische Gefährdungen

Elektrische Gefährdungen können von elektrisch betriebenen Anlagenteilen wie z. B. elektrischen Pumpen o. ä. oder von ortsveränderlichen Betriebsmitteln (z. B.: Unterwassersauger) ausgehen. Diese Gefährdungen sind in der Gefährdungsbeurteilung beispielsweise nach der DGUV Information 207-018 "Beurteilung von Gefährdungen und Belastungen am Arbeitsplatz in Bäderbetrieben" (bisher: BGI/GUV‑I 8703) zu berücksichtigen und entsprechende Schutzmaßnahmen einzuleiten.

Erhöhte elektrische Gefährdungen entstehen aufgrund besonderer Umgebungsverhältnisse (siehe auch: DGUV Information 203-004 "Einsatz von elektrischen Betriebsmitteln bei erhöhter elektrischer Gefährdung" (bisher: BGI 594)). Hierzu zählen u. a. feuchte bzw. leitfähige Umgebungen sowie enge Räume mit begrenzter Bewegungsfreiheit oder arbeitsbedingter Zwangshaltung. Ein Beispiel hierfür ist der Einstieg und das Reinigen von Schwallwasserbehältern.

Sich hieraus ergebende besondere Schutzmaßnahmen bei Auswahl, Anordnung und Verwendung ortsfester und ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel sind im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung festzulegen. Hier empfiehlt sich der Einsatz von akkubetriebenen Arbeitsmitteln, Trenntransformatoren o. ä..

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