Raumklima und Raumlufttechnik
Raumlufttechnische Anlagen (RLT-Anlagen) sind für Klima und Frischluftzufuhr in modernen Bädern wesentlich. Besonderes Augenmerk sollte dabei schon vor der Inbetriebnahme auf die Erstabnahme bzw. Abnahmeprüfung gelegt werden. Hinweise hierzu gibt die Broschüre "Grundlagen zum Raumklima und zur Raumlufttechnik" (S042) der BG ETEM.
Beim Betrieb von RLT-Anlagen rücken hingegen Fragestellungen des ausreichenden Frischluftanteils während des Betriebs, der Hygiene sowie der Instandhaltung in den Vordergrund. Zur Sicherstellung eines hygienischen Betriebs sollten Inspektionsöffnungen in ausreichender Anzahl und gut zugänglich vorgesehen werden, um regelmäßige Inspektions-, Reinigungs- und Instandhaltungsmaßnahmen der luftführenden Leitungen zu ermöglichen. Die entsprechenden Anforderungen an Raumlufttechnik und Raumluftqualität ergeben sich aus der VDI-Richtlinie 6022, Blatt 1 "Hygiene-Anforderungen an Raumlufttechnische Anlagen und Geräte".
Die BG ETEM stellt umfangreiche Musterchecklisten zum Themenbereich Raumklima und Raumlufttechnik zur Verfügung. Im Einzelnen behandeln diese die Vollständigkeitsprüfung, Funktionsmessung, Funktionsprüfung und Instandhaltung von RLT-Anlagen.
Die DGUV hat im Jahr 2005 ein Forschungsprojekt "Trichloramin in Bädern" durchgeführt, um die Expositionen gegenüber Trichloramin in Bädern zu ermitteln und zu bewerten sowie Empfehlungen zur Minimierung der Belastungen abzuleiten. Die Messergebnisse zeigen, dass die Höhe der Trichloraminkonzentration in der Hallenluft nicht nur vom Harnstoffeintrag und dem Anteil an gebundenem Chlor im Beckenwasser, sondern auch von den lüftungstechnischen Parametern (Luftwechselrate bzw. Außenluftanteil und Luftführung) der Raumlufttechnik abhängig ist. Aus den Ergebnissen ergibt sich, dass im Falle einer effektiven Wasseraufbereitung, einer guten Hygiene der Badegäste (damit verbunden weniger Harnstoffeintrag) sowie einer effektiven und gut eingestellten Lüftung mit ausreichendem Frischluftanteil keine Trichloraminkonzentrationen über dem vorgeschlagenen Grenzwert von 0,5 mg/m³ zu erwarten sind.
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