Stolpern, Rutschen und Stürzen
Stolper-, Rutsch- und Sturzunfälle gehören zu den häufigsten Unfallarten. Ihre Schwere wird oft unterschätzt. Eine Stolperstelle ist gemäß ASR A1.5/1,2 "Fußböden" ab einer Unebenheit von 4 mm gegeben.
Häufige Unfallursachen sind dabei u. a.:
- Verunreinigungen, z. B. durch Wasseransammlungen
- Unebenheiten und Höhenunterschiede, z. B. bauliche Setzungen, Schwellen, aus dem Boden herausragende Teile, Schachtabdeckungen oder Gitterroste
- Herumliegende Teile, z. B. Schläuche oder provisorisch verlegte Rohrleitungen
- Ungeeignetes Schuhwerk
Als Schutzmaßnahmen sind Verschmutzungen und Stolperstellen sofort zu beseitigen bzw. schadhafter Bodenbelag auszubessern. Herumliegende Gegenstände sowie Kabel und Leitungen sind aus dem Laufbereich zu entfernen und ggf. verbleibende Stolperstellen zu kennzeichnen. Insbesondere müssen Verkehrswege und Arbeitsflächen trittsicher, nicht eingeengt und unverstellt sein. Weitere Schutzmaßnahmen umfassen die Verwendung von geeignetem Schuhwerk (Arbeits-, Schutz- oder Sicherheitsschuhe) sowie von rutschhemmenden Bodenbelägen.
Die Broschüre "Sicherer Auftritt - keine Chance dem Stolpern, Rutschen und Stürzen!" (T 031) der BG ETEM gibt allgemeine Hinweise zur Verhinderung von Stolper-, Rutsch- und Sturzunfällen.
Die DGUV Information 207‑006 "Bodenbeläge für nassbelastete Barfußbereiche" (bisher: BGI/GUV‑I 8527) gibt Hilfestellungen bzgl. rutschhemmender Bodenbeläge in nassbelasteten Barfußbereichen. In Schuhbereichen ist bzgl. der rutschhemmenden Eigenschaften von Bodenbelägen die ASR A1.5/1,2 "Fußböden" und die DGUV Regel 108‑003 "Fußböden in Arbeitsräumen und Arbeitsbereichen mit Rutschgefahr" (bisher: BGR 181) zu berücksichtigen. In Bereichen, die gleichermaßen barfuß und mit Schuhen begangen werden, sind sowohl die Anforderungen der DGUV Information 207‑006 als auch der DGUV Regel 108‑003 zu berücksichtigen.
Die DGUV hat verschiedene Badepantinen bzgl. ihrer rutschhemmenden Wirkung untersucht. Im Ergebnis zeigte sich, dass diese die Rutschhemmung im Vergleich zum Barfußgehen signifikant verbessern können. Damit können Badepantinen einen wirkungsvollen Beitrag zur Minderung von Rutschunfällen leisten, wobei solche mit Gummisohle eine stärkere Rutschhemmung zeigen als andere Materialien. Die Ergebnisse dieser Untersuchungen sind im DGUV Informationsblatt: "Rutschhemmung von Badepantinen" zusammengefasst.
- Webcode: 18501155
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