UV-Strahlung bei Arbeiten im Freien

Bei Arbeiten im Freien, z. B. bei der Wasseraufsicht, sind geeignete Schutzmaßnahmen gegen Gefährdungen infolge von Witterungseinflüssen zu treffen. So ist z. B. eine erhöhte Exposition der Haut und der Augen gegenüber UV‑Strahlung infolge von Sonneneinwirkung durch geeignete Maßnahmen weitestgehend zu minimieren.

Als mögliche Schutzmaßnahmen kommen hierbei technische Sonnenschutzmaßnahmen (Sonnenschirme o. ä.), geeignete Kleidung mit ausreichendem Haut- und Kopfschutz, geeignete Sonnenschutzmittel für freie Hautflächen sowie Sonnenbrillen in Betracht. Die DGUV Information 203‑085 "Arbeiten unter der Sonne" sowie die Broschüren "Hautschutz bei Tätigkeiten im Freien" und "Gesunde Haut am Arbeitsplatz" der BG ETEM und die DGUV Regel 107‑001 "Betrieb von Bädern" (bisher: BGR/GUV‑R 108) geben hierzu Hilfestellungen.

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